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Eigenbetrieb Friedhöfe;
hier: Änderung und Neufassung der Friedhofssatzung


Herr Keller vom Eigenbetrieb Friedhöfe erläuterte die vorgesehenen Änderungen und Neuerungen der Friedhofssatzung. Neben klarstellender redaktioneller Überarbeitung ist auch eine Reihe von inhaltlichen Anpassungen vorgesehen. Eine davon ist, dass künftig Grabnutzungen auch auf unbestimmte Zeit ermöglicht werden. Bisher war nur ein Nutzungserwerb von höchstens 25 Jahren möglich. Hermann-Josef Wolf begrüßte diese Verlängerungsmöglichkeit der Grabnutzung nachdrücklich, da hierfür in der Bevölkerung schon immer ein Bedürfnis gegeben war. Die weiteren vorgesehenen Anpassungen sind:
                o Gleichstellung von Stiefkindern mit ehelichen oder nichtehelichen Kinder                       im Rahmen der Nutzungsrechtsnachfolge
                o Zulassung von Nutzungsverlängerungen bei Grüften
                o Aufhebung des Komplettverbots für die Aufbringung von Marmorkies o.ä.
                o Verzicht auf Bestattungskosten für die Bestattung von Föten unter
                   500 g auf dem anonymen Fötenfeld
Dr. Monika Birmelin betonte im Hinblick auf die letztgenannte Anpassung, dass sie aus ihrer Erfahrung als Ärztin hierin für die Betroffenen eine verständnisvolle Maßnahme sieht.
Im Ergebnis stimmte der Ortschaftsrat dem Satzungsentwurf des Eigenbetriebs Friedhöfe einstimmig zu.

Bauantrag
Abbruch des bestehenden Schuppens, Neubau Wohngebäude mit Garage,
Steinhalde 15

Bei dem vorgesehen Bauvorhaben handelt es sich um eine Grenzbebauung, was zum Zubau eines Fensters des auf der Grenze stehenden Nachbargebäudes führen würde. Hermann-Josef Wolf betonte, dass aus seiner Sicht ein Baurecht für das beantragte Bauvorhaben grundsätzlich gegeben  ist, die Zulässigkeit des Zubaus des Nachbarhauses jedoch eine ausschließlich bau-rechtlich zu entscheidenden Angelegenheit sei, die daher nicht durch Ortschaftsratsbeschluss zu klären sei. Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wurde dem Bauvorhaben mit der Maßgabe, dass die nachbarschaftlichen Belange berücksichtigt werden, einstimmig zugestimmt.

Bauantrag
Erweiterung und Aufstockung des Rückgebäudes als Wohnraum,
Steinhalde 27

Da sich das Bauvorhaben in die bestehende Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt und es auch nicht gegen die Bebauungsvorschriften des B´Planes Nr. 3-080 „Vordere Steinhalde“ verstößt, beantragte Hanspeter Menner, dass man dem Antrag ohne Aussprache zustimmt. Dem folgte der Ortschaftsrat und stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Verschiedenes

Der Ortsvorstehr gab bekannt, dass die nächste Sitzung des Ortschaftsrats aus organisatorischen Gründen vom 19.10. auf den 12.10.2011 vorverlegt wird-

Hermann-Josef Wolf wies darauf hin, dass auf dem ausschließlich für Fußgänger vorgesehenen Weg nördlich der Dreisam unzulässiger Weise immer mehr Radfahrer verkehren. Dies müsse durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Auf jeden Fall komme derzeit die Kommune ihrer Verkehrssicherungspflicht für Fußgänger in diesem Bereich nicht nach. Der Ortsvorsteher sicherte zu, dass dies bei der nächsten Verkehrsschau im Ort thematisierte werde.

Hanspeter Menner bat darum, dass die Ortsverwaltung bei der dafür zuständigen Stelle abklärt, wann in Ebnet im Hinblick auf die Zugriffsgeschwindigkeit auf das Internet eine höhere Verfügbarkeit von  MB/s bereitgestellt wird. Während in Ebnet ca. 3Mb/s gegeben sind, stehen in anderen Teilen der Stadt wesentlich höhere Mb/s zur Verfügung. Der Ortsvorsteher sagte eine entsprechende Abklärung zu. 

 

[Ortschaftsrat  2011] [Sitzung  12.04.2011] [Sitzung  16.03.2011] [Sitzung  19.01.2011] [Sitzung  16.02.2011] [Sitzung  08.06.2011] [Sitzung  20.07.2011] [Sitzung  21.09.2011] [Sitzung  14.12.2011] [Sitzung  12.10.2011] [Sitzung  16.11.2011]