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Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012

Ein Vertreter des Amts für Kinder, Jugend und Familie erläuterte die Drucksache G-11/072.
Er zeigte zunächst die Gesamtsituation für die Stadt Freiburg auf ging dann auf Ebnet ein. Hier sei auf der Grundlage der angebotenen Plätze des Kindergartens St. Franziskus, des KinderLern-Hauses und der Kita Morgenstern ein gutes Platzangebot sowohl für die unter 3-Jährigen als auch für die 3- bis unter 7-Jährigen gegeben. Auf Anfrage von Hermann-Josef Wolf, warum die beantragte Maßnahme des Kindergarten St. Franziskus auf Einrichtung einer Gruppe für unter 3-Jährige in der Drucksache nicht enthalten sei, versicherte der Vertreter des Amts für Kinder, Jugend und Familie, dass diese Maßnahme in der nächsten Ausbauphase Berücksichtigung finden werde. Bezogen auf das Genehmigungsverfahren für die Kita Morgenstern wies Hermann-Josef Wolf darauf hin, dass in der baurechtlichen Erstbewertung, die Grundlage für die Beratung in der letzten Ortschaftsratssitzung gewesen sei, ein Kindergarten auf Grund der gegebenen baurechtlichen Festsetzungen in diesem Gebiet nur ausnahmsweise zulässig sei, beim nachfolgenden Bürgergespräch mit dem Oberbürgermeister jedoch von einem Vertreter der Stadtverwaltung erklärt wurde, dass die Genehmigung habe erteilt werden müssen. Diese Widersprüchlichkeit, so Hermann-Josef Wolf, habe nicht nur bei ihm Unbehagen ausgelöst. Dr. Monika Birmelin gab zu bedenken, was es für einen Sinn gebe, eine Maßnahme zur Behandlung in den Ortschaftsrat zu geben, wenn von vornherein feststehe, wie über diese Maßnahme zu entscheiden sei. Der Vertreter des Amts für Kinder, Jugend und Familie verwies hierzu lediglich darauf, dass die Genehmigung für die Kita Morgenstern nach Anhörung der tangierten Fachämter erst nach der Ortschaftsratssitzung vom 08.06.2011 erfolgt sei. Abschließend stimmte der Ortschaftsrat der Drucksache G-11/072 mehrheitlich zu.

Satzung der Stadt Freiburg i. Br. zur Herstellung von Fahrradabstellanlagen (Radabstell-satzung)

Ein Vertreter des Garten- und Tiefbauamts skizzierte die Ausgangslage: „1996 hat die Stadt Freiburg Richtzahlen für Radabstellplätze festgelegt, die seitdem vom Baurechtsamt als Grundlage für die Herstellung von Radabstellplätzen herangezogen werden. Diese Richtzahlen sind allerdings nicht verbindlich – für eine Verbindlichkeit mussten Radabstellanlagen bislang in Bebauungsplänen festgesetzt werden. Darüber hinaus enthalten die Richtzahlen nur wenige, unkonkrete Vorgaben hinsichtlich der Erreichbarkeit und keine Regelung in Bezug auf die Ausstattung der Radabstellanlagen.“ Demgegenüber soll nun in einer Satzung verbindlich festgelegt werden, dass im gesamten Stadtgebiet für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten und für gewerblich genutzte Gebäude ab einer bestimmten Größe bzw. mit mehr als 2 Nutzeinheiten Fahrradabstellplätze zu errichten sind. Diese Fahrradabstellplätze sind grundsätzlich sowohl bei der Errichtung als auch bei der wesentlichen Änderung von Bauvorhaben herzustellen. Die Zahl der jeweils erforderlichen Abstellplätze einschließlich der Besucherabstellplätze  wird in der vorgesehen Satzung im Detail geregelt. Hermann-Josef Wolf begrüßte den Satzungsentwurf aus städtebaulicher Sicht, weil dadurch dem unkontrollierten Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum, das dem Stadtbild schade, ent-gegengewirkt werde. Abschließend wurde dem Satzungsentwurf vom Ortschaftsrat einstimmig zugestimmt.


Bauantrag
Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus und Errichtung einer Doppelgarage,
Steinhalde 116

Da das Bauvorhaben sich nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt und die Baugrenzen des einfachen Bebauungsplans 3-68 nicht tangiert sind, stimmte der Ortschaftsrat dem Vorhaben ohne Aussprache einstimmig zu.

Verschiedenes

Der Ortsvorsteher gab bekannt, dass die Stadtverwaltung auf Anfrage mitgeteilt habe, dass in Ebnet mit Ausnahme von 3 Wohnungen im Scheibenbergweg kein Verkauf von Streubesitz vorgesehen sei. Der Ortschaftsrat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

Dr. Monika Birmelin fragte unter Hinweis auf die vorgenommenen Maßnahmen an der Friedhofsmauer an, ob die Errichtung eines dringend erforderlichen behindertengerechten Zugangs zum Friedhof und zur Kirche in Erwägung gezogen sei. Der Ortsvorsteher erwiderte, dass generell diese Erfordernis auch vom zuständigen Amt so gesehen würde, er jedoch noch nicht sagen könne, wann die Umsetzung erfolgen werde.

Unter Hinweis darauf, dass es für Kirchen- und Friedhofsbesucher keine besonders ausgewiesenen Parkplätze gibt, fragte Dr. Monika Birmelin an, ob nicht auf dem Gelände der alten Schule solche Parkplätze ausgewiesen werden könnten. Hierzu verwies der Ortsvorsteher auf die im Ortschaftsrat nach der Sommerpause noch anstehende Beratung über die künftige Verwendung des Areals der alten Schule.

Dr. Monika Birmelin fragte an, ob auf die von ihr angeregte Sicherheitsüberprüfung einiger Geräte auf dem Spielplatz an der Hornbühlstraße von der Stadtverwaltung eine Reaktion erfolgt sei. Der Ortsvorsteher erwiderte, der Ortsverwaltung liege diesbezüglich noch nichts vor.

Hermann-Josef Wolf verwies auf das Amtsblatt der Stadt Freiburg vom 30.06.2011, wo geschrieben war, dass der Oberbürgermeister auf Einladung des Bürgervereins Ebnet zum Bürgergespräch nach Ebnet komme und zeigte sich sehr befremdet darüber, dass die Redaktion des Amtsblatts wohl nicht wisse, dass für Ebnet noch die Ortschaftsverfassung gilt und es hier im Ort keinen Bürgerverein gibt.

 

[Ortschaftsrat  2011] [Sitzung  12.04.2011] [Sitzung  16.03.2011] [Sitzung  19.01.2011] [Sitzung  16.02.2011] [Sitzung  08.06.2011] [Sitzung  20.07.2011] [Sitzung  21.09.2011] [Sitzung  14.12.2011] [Sitzung  12.10.2011] [Sitzung  16.11.2011]