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Bauantrag
Umbau und Nutzungsänderung von Büroräumen im Erdgeschoss der „Papiermühle“ durch Einbau eines Kindergartens mit Kleinkindbetreuung, 3 Kfz-Stellplätzen, Nebengebäude; Johann-Jakob-Fechter-Weg 7


Zu Beginn der Aussprache legte Hermann-Josef Wolf seine grundlegende Einstellung zu einer baurechtlichen Nutzungsänderung dar. Eine solche Nutzungsänderung habe Auswirkungen auf die angrenzenden Anwesen. Da aber die Angrenzer á priori davon ausgehen konnten, dass die baurechtlichen Festsetzungen Bestand haben, ist aus seiner Sicht eine Nutzungsänderung nur zu akzeptieren, wenn diese im Einvernehmen mit den Angrenzern erfolgt. Aufgrund der Wortmeldungen in der Bürgerfrageviertelstunde sah er diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt und erklärte, dass er deshalb der beantragten Maßnahme nicht zustimmen kann. Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde angeregt, die Angelegenheit zu vertagen, um weitere Informationen zur geplanten Maßnahme einzuholen beziehungsweise weitere Anwohner des betroffenen Gebiets am Angrenzerverfahren zu beteiligen. Auch wurde angedacht, über eine Zustimmung mit Auflagen abstimmen zu lassen. Gegen eine Vertagung bzw. eine Zustimmung mit Auflagen sprachen sich in erster Linie Dr. Monika Birmelin, Hanspeter Menner und Hermann-Josef Wolf aus, da für sie der Sachverhalt hinreichend abgeklärt sei und nun eine klare Entscheidung getroffen werden solle. Letztlich ließ der Ortsvorsteher über den Antrag wie in der Tagesordnung formuliert abstimmen. Die Abstimmung ergab eine einstimmige Ablehnung des Antrags.

Bauantrag
Wohnungshausabbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Anlage von 2 Kfz-Stellplätzen; Scheibenbergweg 21

Das Bauvorhaben überschreitet die für dieses Gebiet erst neu getroffenen Planfestsetzungen. Gegen die daher erforderliche Befreiung regte sich im Ortschaftsrat Unwillen, da dadurch ein Berufungsfall für die weiteren Baumaßnahmen im Bereich des Gebiets der Ergänzungssatzung Scheibenbergweg geschaffen würde. Dr. Monika Birmelin und Hanspeter Menner sprachen sich daher gegen eine solche Befreiung aus. Anderseits wurde in der Aussprache dargelegt, dass die Abweichung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung durch die Topographie des Baugeländes begründet sei. Wohl auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes wurde dem Bauantrag schließlich mehrheitlich zugestimmt.


Bauantrag

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes mit 2-geschossigem Anbau; Steinhalde 52

Da das Bauvorhaben sich nach § 34 BauGB einfügt und auch nicht gegen die Bebauungsvorschriften des Bebauungsplans „Vordere Steinhalde“ verstößt wurde dem Antrag auf Vorschlag von Dr. Monika Birmelin ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

Verschiedenes

Dr. Monika Birmelin trug vor, dass sie von Anwohnerinnen und Anwohnern der Hornbühlstraße im Hinblick auf die aus deren Sicht für Kinder gefährliche Gerätschaften auf dem neuen Spielplatz in diesem Gebiet angesprochen worden sei. Sie bewertete aus ihrer Sicht als Ärztin die Darlegungen der Anwohnerinnen und Anwohner und übergab dem Ortsvorsteher eine von den diesen verfasste Auflistung der bemängelten Gerätschaften. Der Ortsvorsteher sagte zu, dass er die Angelegenheit an die zuständige Stelle weiterleiten werde.
 

[Ortschaftsrat  2011] [Sitzung  12.04.2011] [Sitzung  16.03.2011] [Sitzung  19.01.2011] [Sitzung  16.02.2011] [Sitzung  08.06.2011] [Sitzung  20.07.2011] [Sitzung  21.09.2011] [Sitzung  14.12.2011] [Sitzung  12.10.2011] [Sitzung  16.11.2011]