Sanierung Dreisamhalle; hier: Baubeschluss Drucksache G-19/051
Es ist vorgesehen im Herbst 2019 mit den Sanierungsarbeiten in der Halle zu beginnen. Mit der Fer-tigstellung ist aus heutiger Sicht bis zum Jahresende 2020 zu rechnen. In dieser Zeit ist eine Nutzung der Halle nicht möglich. Während der Bauphase sollen Ersatzräume im näheren Umfeld sowohl für die Nutzung durch die Feyelschule als auch der Vereine angemietet werden. Die Gespräche hierzu dauern derzeit noch an. Parallel hierzu wird die Schule den Bolzplatz auf der gegenüberliegenden Dreisamseite für den Sportunterricht nutzen. Die Baukosten belaufen sich mit Stand Februar 2019 auf 5,95 Millionen €. Christian Hagenberger regte an, in die Halle eine von außen begehbare Toilet-te einzurichten, die aus hygienischer Sicht im Hinblick auf den angrenzenden Spielplatz dringend erforderlich sei. Ebenfalls merkte er an, während der Bauzeit auf dem alten Sportplatz, der Sanie-rung der Dreisamhalle und der Erweiterung der Schule ein besonderes Augenmerk auf die Siche-rung des Schulwegs zu richten.
Der Ortschaftsrat stimmte der Drucksache einstimmig zu.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Hornbühl-Ost, Plan 3-86 (Ebnet); hier: a) Entscheidung über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behörden- beteiligung eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Drucksache G-19/057
Vorgesehen sind 16 Gebäude mit insgesamt 120 Wohneinheiten. Für den geförderten Mietwoh-nungsbau sind davon 24 bis 26 Wohnungen vorgesehen. In drei früheren Ortschaftsratssitzungen gab es für den jeweils vorgetragenen Planungsstand keine Mehrheit. Gründe dafür waren u.a. städtebauliche Bedanken und die starke Verdichtung (= 120 statt der ursprünglich ins Auge gefass-ten 40 Wohneinheiten). Auch im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden aus der Bürgerschaft sehr viele Bedenken gegen die Planung vorgebracht, die sich in dem nun vorliegen-den Bebauungsplanentwurf nicht niederschlagen.
Nach sehr intensiver Aussprache lehnte der Ortschaftsrat aufgrund früher schon vorgetragener Kritikpunkte die vorliegende Drucksache bei 3 Ja-Stimmen mit 7 Nein-Stimmen ab.
21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühl-Ost“ (Ebnet); hier: a) Entscheidung über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behörden- beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 21. Änderung des Flächennutzungs- plans 2020 „Hornbühl-Ost“ Feststellungsbeschluss Drucksache G-19/086
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans vergrößert sich die Wohnbaufläche um ca. 0,45 ha auf insgesamt 1,55 ha. Dieser Drucksache stimmte der Ortschaftsrat mit 7 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen zu. Warum nunmehr 4 Ratsmitglieder, die zuvor beim Bebauungsplan mit nein gestimmt hatten mit ja stimmten, war aus dem Sitzungsverlauf nicht erkennbar.
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen; hier: Straßenbenennung im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“
Hier einigte man darauf, zunächst durch einen Aufruf im Ortsmitteilungsblatt, die Bevölkerung ins Verfahren mit einzubeziehen.
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