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Bürgerfrageviertelstunde

Aus der Bürgerschaft wurden vielen Fragen zum  Bebauungsgebiet Hornbühl-Ost  gestellt, die im Rahmen des nachfolgenden Tagesordnungspunktes  beantwortet werden sollten, was jedoch nicht in zufriedenstellender Weise geschah.


Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Hornbühl-Ost, Plan-Nr. 3-36 (Ebnet);
hier:
-Plankonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
-Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans  2020 im Parallelverfahren
-Plankonzept für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der  FNP-              
  Änderungen, Drucksache BA-16/021

Das jetzige Plankonzept sieht die Erstellung von 115 bis 120 Wohnungen bei 3- und 4-geschossiger Bauweise vor. Durch eine neuerliche Änderung des Flächennutzungsplans 2020 wird dabei die Ver-größerung der Wohnbaufläche um weitere 4000 Quadratmeter angestrebt. Dies alles ergibt, so Hermann-Josef Wolf, gegenüber der seinerzeitigen Ausgangslage beim Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, als von einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten moderaten Bebauung ausgegangen werden konnte, eine ganz neue Ausgangslage. Auf der Grundlage des jetzigen Plankonzepts hätte er dem Aufstellungsbeschluss nie und nimmer zugestimmt. Nach dem Gebot der Redlichkeit wäre es von daher ohnehin rechtens, das ganze Verfahren wieder von vorn neu aufzurollen.

Das Plangebiet soll primär über die Schwarzwaldstraße (L 133) im Rahmen eines Kreisverkehrs er-schlossen werden. Dazu bedarf es noch der Genehmigung durch das Regierungspräsidium. Diese Genehmigung steht noch aus.

Bei der Prüfung der Abgrenzung des Planungsgebiets hinsichtlich des Hochwasserschutzes (HQ 100) wurde festgestellt, dass ein Teil des erweiterten Plangebiets davon betroffen ist. Dieser Bereich darf grundsätzlich nicht bebaut werden. Ob eine Ausnahme vom diesem Planungsverbot erteilt werden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung (= zusätzliche 4000 Quadratmeter Planungsfläche) ist bis Ende Januar 2017 vorgesehen. Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans wird für den Frühsommer 2017 vorbereitet.

Für Dr. Monika Birmelin bleiben beim vorliegenden Planungskonzept noch zu viele Fragen offen. Dies betreffe den KIimaschutz (Höllentäler), die Verkehrssicherheit im Planungsgebiet, den ruhenden Verkehr und die Sicherung der Infrastruktur hinsichtlich der erforderlichen Schul- und Kindergartenplätze.

Sowohl  Hermann-Josef Wolf als auch Dr. Monika Birmelin lehnten das vorliegende Plankonzept aus städtebaulichen Gründen (zu massive Bebauung) und vieler anderer Kritikpunkte ab. Die Abstimmung im Ortschaftsrat ergab 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Damit lehnte der Ortschaftsrat die Vorlage mehrheitlich ab. Ein Ortschaftsrat fehlte entschuldigt und ein weiterer Ortschaftsrat nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmjung teil.


Verwendung der Restmittel des Ortschaftsrats

Restmittel sind noch 9.000 € vorhanden. Hiervon soll der Sportverein einen Zuschuss bekommen,
Gläser und Besteck für die Dreisamhalle erworben werden und Mittel für die Aktualisierung der Dorfchronik von Adolf Schmidt vorgesehen werden.
 

 

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