Neues aus dem Ortschaftsrat vom 28.05.2014
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Neuer Sportplatz Ebnet mit Ausgleichsflächen in Kappel, Plan-Nr. 3-075a hier: a) Entscheidung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss (Drucksache G14/098)
Frau Intrup vom Stadtplanungsamt berichtete über die Nachbesserungen zum Bebauungsplan Neuer Sportplatz mit Ausgleichsfläche in Kappel. Dieses nach § 214 Abs. 4 BauGB ergänzende Verfahren war notwendig geworden, weil gegen den Bebauungsplan ein Antrag auf Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt wurde. Das Ziel der Nachbesserung ist,
1.) die Lichtimmisionen der vorgesehenen Flutlichtanlage für das südliche Ballspielfeld obwohl textlich als auch unter Umweltaspekten nachzuarbeiten. Berücksichtigt werden die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Landschaftsbild
2.) neu hinzu kommt nun der Hochwasserschutz: Mit Verabschiedung des Wassergesetzes Ende 2013 wurden vom Land Baden-Württemberg die Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Das Plangebiet Neuer Sportplatz liegt zu weiten Teilen in Überschwemmungsgebiet. Der Bebauungsplan ist dennoch vollzugsfähig, weil er nicht unter das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 Ziff.1 WHG fällt und für die bauliche Anlage eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 WHG erteilt werden konnte.
3.) die planerischen Vorkehrungen zum Schutz vor Lärmimmissionen und
4.) die wasserrechtlichen Aspekte wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB nochmals berprüft.
Der Ortschaftsrat stimmte dem Beschlußantrag einstimmig zu.
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