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Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Drucksache G-19/063

Im Planungsraum 17 (dazu gehören Ebnet, Kappel, Littenweiler, Waldsee) ist  bei Kindern bis 3 Jahren bei  einer Bedarfsquote von 48% eine Versorgungsquote von 57% gegeben.

Bei Kindern von drei bis sechs Jahren ist in diesem Planungsraum eine Versorgungsquote von 110% gegeben. 

Damit übersteigt in beiden Fällen das Angebot die Nachfrage.

Nach eigehender Erläuterung durch eine Vertreterin der Stadtverwaltung und Aussprache im Ortschaftsrat stimmt der Ortschaftsrat der in der Vorlage beschriebenen weiteren Vorgehensweise einstimmig zu.


Einfach. Gemeinsam.  Wohnen
hier: Sachstandsbericht zum Gesamtprojekt
Drucksache G-19/160

In Ebnet wurde zunächst ein Wohnprojekt mit insgesamt 430 Wohneinheiten am Ende der Steinhalde diskutiert. Abklärungen haben jedoch gezeigt, dass eine solche Anzahl von Wohneinheiten für den ausgewählten Standort als zu groß anzusehen ist.

Nunmehr sollen am Ende der Steinhalde ca. 10 Wohneinheiten für Familien in einem dreigeschossigen Baukörper entstehen.
Idealerweise sollte sich die Bewohnerstruktur jeweils zu 50% aus Menschen mit Fluchthintergrund sowie aus Menschen mit Wohnberechtigungsschein zusammensetzen.
Außerdem ist ins Auge gefasst, im Gebiet Hornbühl-Ost 4 Wohneinheiten und im Gebiet Alter Sportplatz 3 Wohneinheiten mit Belegungsbindung für Geflüchtete auszuweisen.

Was das Gebiet Alter Sportplatz betrifft, verlangte Herrmann-Josef Wolf, dass es durch die hier vorgesehene Umwidmung nicht zu einer Bebauungsplanänderung kommen darf.  

Bauantrag
Neubau einer Wohnanlage mit 3 Punkthäusern und Tiefgarage
Unteres Grün (Alter Sportplatz)

Der Bauantrag erfordert eine Reihe von Befreiungen, die mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung zuvor abgeklärt wurden.


Aus der Sicht von Hermann-Josef Wolf erscheinen diese Befreiungen gemessen an der Zielsetzung des Bebauungsplans vertretbar und führten im Ergebnis zu einer ansprechenden Kubatur der drei Punkthäuser.

Christian Hagenberger
wollte wissen, wie in der Bauzeit und nach Abschluss der Baumaßnahme die Feuerwehrzufahrt zur Schule gewährleistet ist.

Der Ortvorsteher erklärte, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Feuerwehrzufahrt zwischen der Bebauung und der Schule verlaufe. Wie dies während der Baumaßnahme sei, dürfte wohl in der Baugenehmigung geregelt sein.

Nach Aussprache stimmte der Ortschaftsrat dem Bauantrag einstimmig zu.

Bauantrag
Neubau einer Garage
Scheibenbergweg

Nach zum Teil kontroverser Debatte im Ortschaftsrat wurde im Ergebnis dem Bauantrag mehrheitlich zugestimmt.

Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
hier: Straßenbenennung im Baugebiet „Hornbühl-Ost“

Dem Ortschaftsrat lag ein Vorschlag von Erwin Drazek vor, die Straße Bäumleacker zu benennen, weil früher auf dem Acker dort Streuobstbäume standen und die Orientierung für die Landwirte war, „wir sind auf dem Bäumleacker“.

Dieser Vorschlag fand einstimmige Zustimmung.


 

 

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