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Ausweitung der Verbesserung des Winterdienstes in der Stadt Freiburg
hier:  Gemeinderatsauftrag vom 07.10.2014
           -Drucksache G-15/038-

Ziel ist eine angemessene Verkehrssicherung für zu Fuß Gehende an vielbegangenen Straßenquerungen und –einmündungen, vor allem im Bereich dicht besiedelter Wohnquartiere. Weiter ist angeregt, alle Rad-Vorrang-Routen in die oberste Räumpriorität einzustufen. Der Ortschaftsrat stimmte dem einstimmig zu.


Lärmaktionsplan Freiburg
hier:
a) Abwägung der in der Offenlage eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans
b) Beschluss des Lärmaktionsplans
c) Beschluss des Lärmaktionsplans
c) Auftrag zur  Prüfung weiterer Handlungsoptionen zur Minderung des Schienenverkehrslärms in    
    Freiburg
-Drucksache G-15/039

Der Ortschaftsrat stimmte dem Lärmaktionsplan nach Aussprache einstimmig zu. Anm. der Redakti-on: Interessierten Bürgern empfiehlt sich die Einsichtnahme in die sehr umfängliche Drucksache,  die hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden kann.


Neue gesetzliche Regelung zum Hochwasserschutz
hier:
Hochwassergefahrenkarten
-Drucksache G-15/036-

Die neuen Rahmenbedingungen des Hochwasserrechts stellen Kommunen und Bauherren vor neue Herausforderungen. Die Stadtverwaltung nimmt sich dieser an und versucht, im  Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten möglichst bürgerfreundliche Lösungen umzusetzen. Wie dies erfolgen kann, erläuterte der anwesende Vertreter des Umweltschutzamts. Aus der Sicht von Hermann-Josef Wolf wäre es für die Grundstückseigentümer angeraten,  unter www.hochwasserbw  flurstücksgemau festzustellen, ob bzw. wie ihre Grundstücke betroffen sind und die diesbezüglichen Beratungsangebote der Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen. Abzuwarten sei auch noch der bis zum 31.12.2015 zu erstellende Aktionsplan, dessen Entwurf  im Ortschaftsrat noch zu  beraten sein  wird. Dr. Monika  Birmelin fragte an, ob bei den Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzrechts auch der Klimafaktor berücksichtigt sei. Dies wurde von dem Vertreter des Umweltschutzamts bejaht. Nach ‚Aussprache nahm der Ortschaftsrat die vorliegende Drucksache zustimmend zur Kenntnis.


Informationsvorlage Beteiligungshaushalt 2015/2016
hier: Bericht zum Stand der Beteiligung im Online-Forum
-Drucksache HA-15/006


Der Ortschaftsrat nahm den Bericht zum Stad der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Online-Forum zur Kenntnis.


Doppelhaushalt 2015/2016
hier:
Anhörung des Ortschaftsrats

Der Ortsvorsteher gab  bekannt, dass im Entwurf des Vermögenshaushalt bezogen auf Ebnet keine Mittel (z.B. für die energetische Sanierung der Dreisamhalle und den Rückbau der westlichen Schwarzwaldstraße) eingestellt sind. Bezogen auf die Dreisamhalle vertrat der Ortsvorsteher die Auffassung, dass hier die Sanierung sinnvollerweise erst dann erfolgen solle, wenn der Sportverein seine noch zu errichteten Baulichkeiten auf neuen Sportplatz bezogen hat.  Für Hermann-Josef Wolf ist es nicht nachvollziehbar und unverantwortlich, dass die Stadtverwaltung der Sanierung der Dreisamhalle nicht die höchste Priorität beimisst, da doch die für die Benutzer der Halle unhaltbaren Zustände seit langem hinreichend bekannt seien. Diese Meinung vertrat auch die Mehrheit des Ortschaftsrats und forderte mit 8 gegen 4 Stimmen, dass die erforderlichen Mittel doch noch in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt werden. Bezogen auf den Rückbau der westlichen Schwarzwaldstraße zeigte sich Erwin Drazek äußerst verwundert darüber, dass nachdem die B 31 schon weit über ein Jahrzehnt verlegt sein, der damals zugesagte Rückbau immer noch nicht in Angriff genommen wird. Der Ortsvorsteher vertrat die Auffassung, dass der Rückbau auch  im Zusammenhang mit der Sanierung der Eschbachbrücke und der künftigen Gestaltung der Schlossmauer zu sehen sei. Christian Hagenberger verwies darauf, dass die Schlossmauer eine Privatangelegenheit sei und dadurch eine öffentliche Maßnahme nicht aufgeschoben werden könne. In der anschließenden Aussprache ergab sich, dass scheinbar noch keine akzeptable Planung für den Rückbau der westlichen Schwarzwaldstraße vorliegt. Daher einigte sich der Ortschaftsrat schließlich darauf, für den nächsten Doppelhaushalt zuvor eine Planungsrate einzufordern. Dr. Monika Birmelin forderte, dass bei dieser Planung auch die artgerechte Neugestaltung der Einmündung in die Kartäuserstraße zu berücksichtigen sei.

Dem Entwurf des Verwaltungshaushals für die Ortsverwaltung stimmte der Ortschaftsrat einstimmig zu.


Bauvoranfrage
Neubau von 3 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 25 Wohneinheiten und Tiefgarage, Schwarzwaldstraße 249

Nach der baurechtlichen  Erstbewertung fügt sich das geplante Bauvorhaben nach allen Parametern des § 34 BauGB in die das Baugrundstück prägende Umgebung ein und scheint von daher baurechtlich genehmigungsfähig. Der Ortschaftsrat stimmte von daher der Baumaßnahme grundsätzlich zu, verlange aber, dass die im Angrenzerverfahren vorgetragenen Bedenken in hinreichender Weise geprüft und gewürdigt  werden. Christian Hagenberger verlangte, dass hier bei 25 Wohneinheiten auch zu überprüfen sei, ob die gegebene Infrastruktur im Hinblick auf Kindergartenplätze und Schulkapazität noch ausreichend sei.
 

 

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