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Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung

Der Ortsvorsteher unterrichtete über die Klausurtagung zwischen dem Ortschaftsrat und den für den Bebauungsplan „Hornbühl-Ost“ zuständigen Vertretern der Stadtverwaltung Freiburg, die am 15.03.2016 stattfand. Anregungen waren  dort u.a. 2/3- bzw., 3/4-schossige Bebauung, Erschließung des Gebiets über einen Kreisverkehr, Anordnung der Baukörper mit dem Giebel Richtung Osten und einen 10%igen Flächenabzug für öffentlich geförderten Wohnungsbau. Zusammen mit den Ergebnissen der zuvor stattgefundenen frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und evtl. Anregungen aus dem Bauausschuss wird das Ergebnis der Klausurtagung in das weitere Bebauungsplanverfahren eingehen. Im Ortschaftsrat wird das Thema wieder im Rahnen der Offenlegung auf der Tagesordnung stehen.


Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften
hier:
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Drucksache G-16/052


Der  Landtag Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Novellierung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verkündet. Das Gesetz sieht u.a. verbindlich vor, dass Aufwendungen für die Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen „während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ zu erstatten sind. Bei Kinderbetreuung gilt dies bis zum 12. Lebensjahr. Der Wortlaut „während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ umfasst nicht nur Ortschaftsratssitzungen, sondern auch weitere Tätigkeiten innerhalb dieses Ehrenamts. Für Ortschaftsräte soll die Erstattung bei  Vorliegen der Voraussetzungen und der Vorlage entsprechender Nachweise aus Vereinfachungsgründen monatlich pauschaliert zweimal jährlich nachträglich ausgezahlt werden. Die Pauschale beträgt pro Monat 50,00 €. Ohne Aussprache stimmte der Ortschaftsrat bei einer Enthaltung der Drucksache zu.


Vergabe der gemeinschaftlichen  Jagdpachtbezirke in Ebnet-Welchental und Ebnet-Roßkopf

Im Vorfeld hatte eine einvernehmliche Abstimmung zwischen den Waldbesitzern vertreten durch die Wegebaugenossenschaft und den Bewerbern gegeben. Von daher stimmte der Ortschaftsrat der Vergabe der Pacht an die noch einzig verbliebenen Bewerber zu. Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre.


Aktuelles und Bekanntgaben

Aus dem Ortschaftsrat angesprochen wurde die Raumnot der Feyel-Schule.  Christian Hagenberger forderte, dass bei Notlösungen im Zusammenhang mit der Dreisamhalle auf jeden Fall auch darauf zu achten ist, dass dem Brandschutz Rechnung getragen wird und für die entsprechenden Fluchtwege Sorge getragen wird. Um Klarheit über die Raumsituation zu schaffen, forderte Hermann-Josef Wolf, dass die Stadtverwaltung aufgefordert wird, bei der Landesverwaltung ein Raumprogramm entsprechend der Schulbaurichtlinien anzufordern. Wenn auf diese Weise ein Raumbedarf festgestellt wird, von dem ja ausgegangen wird, kann die Kommune zum Handeln gezwungen werden.

Zur Rede kam wieder einmal der desolate Zustand der Schlossmauer und die damit verbundene Gefährdung für den Verkehr auf der Schwarzwaldstraße. Hermann-Josef Wolf verwies darauf, dass die Angelegenheit zwei Seiten habe. Einmal ginge es um den Denkmalschutz und andererseits um die Verkehrssicherungspflicht. Zur Gewährleistung des Letzteren sei die Stadtverwaltung zuständig, die in diesem Fall mit Nachdruck dafür zu  sorgen habe, dass der Eigentümer seinen Verpflichtungen sofort nachkommt. Christian Hagenberger verwies darauf, dass neben des desolaten Zustands Schlossmauer auch auf der Wetterseite des Schlosses der Putz abbröckelt.

Christian Hagenberger fragte  an, weshalb im Eschbachweg Bäume neu angepflanzt wurden. Die Ortsverwaltung verwies darauf, dass dies eine Ersatzmaßnahme für  anderenorts gefällte Bäume gewesen wäre.
 

 

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