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TOP 1

Bürgerfragestunde:

Keine Fragen aus der Bürgerschaft

 

TOP 2

Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022 /2023 Drucksache G-22/115

 

Gemäß §3 Kindertagesstättengesetz KitaG werden Kommunen verpflichtet, für jedes Kind einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen. Trotz großer Anstrengung konnte dies nicht für alle Altersgruppen eingehalten werden. Große Probleme gibt es im Bereich des Fachpersonals, aber es besteht auch eine Flächen-Konkurrenz zwischen Wohnungsmangel und fehlenden Kindertagesstätten.

 

Durch die Träger, Kath. Kirchengemeinde Freiburg Ost, Waldorfkindergaren Morgenstern e.V.  und Montessori Zentrum Angell Freiburg GmbH ist die Versorgung in Ebnet wie folgt:

 

Für Kinder bis 3 Jahre stehen 30 Plätze zur Verfügung, erforderlich sind 87 Plätze (=34,5%).

Für Kinder über 3 Jahren stehen 135 Plätze zur Verfügung, erforderlich sind 93 Plätze (=145,2%)

 

TOP 3

 

Öffentlicher Raum: Nutzungsbedarf für Jugendliche (interfraktioneller Antrag nach §34 GemO vom 06.07.2021),

Drucksache G-22/136

 

Von Bündnis 90/Die Grünen, Eine Stadt für Alle, SPD/Kulturliste, CDU-Fraktion, JUPI-Fraktion und FL-Stadträte wurde der Antrag gestellt.

 

Das noch freie Dreieck am neuen Sportplatz war bereits bei der Entwicklung des neuen Sportplatzes für ein „öffentliches Sportfeld“ angedacht. Durch diesen Antrag kommt nun die Umsetzung schneller als gedacht. Zuständig sind das GuT und das Jugendbüro. Bereits am 30.03.2022 hat ein erstes öffentliches Treffen stattgefunden. Ziel war es, die Bedürfnisse zu erfassen. Noch vor den Sommerferien soll den Jugendlichen das Ergebnis vorgestellt werden. Im Herbst 2022 soll mit der Umsetzung begonnen werden und für das Frühjahr 2023 ist die Einweihung des Bewegungsgeländes geplant.

 

Christian Hagenberger begrüßt dieses Projekt sehr und regt an, eine offene „Schutzhütte“ zum Schutz vor Regen und Unwetter zu erstellen.

 

Claudia Schröder weist auf die Anfrage des Jugendbüros an Frau Buchheit vom 07.03.2022 hin, welche Altersgruppen generell bei diesem Antrag im Fokus stehen. Ab 12 Jahre bis 18 bzw.19 oder bis 27 Jahre, was alle Studierenden einschießen würde.

 

Frau Schramm informiert, dass alle, Jugendliche und Erwachsene, das Bewegungsdreieck nutzen dürfen.

 

Die Freien Wähler Ebnet begrüßen dieses Vorhaben sehr.

 

TOP 4

Bauantrag „Vogelhof“

Rückbau des Anbaus an der Scheune sowie des Schopfes

Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit neuer Außentreppe und Dachterrasse

Ausbau der bestehenden Scheune mit einem Wohnstudio im EG, Praxisräumen und Logopädie im OG und einer Wohnung mit Galerie im DG.

Anbau Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten

Bau einer zusätzlichen zweiten Einfahrt westlich des Wohngebäudes.

hier: 1.geänderte Planung vom 23.03. und 02.05.2022, Schwarzwaldstr. 221

 

Wie bereits im 1.Antrag vom 19.10.2021 sollen in einem bestehenden Wohngebäude 2 Wohneinheiten entstehen mit einer außenliegenden Treppe.

In der bestehenden Scheune ist eine Umnutzung beantragt. Es ist ein Wohnstudio, eine Praxis und eine weitere Wohneinheit geplant.

Darüber hinaus sollen noch weitere 2 Wohneinheiten in einem Anbau hinzukommen, sowie eine bereits bestehende Räumlichkeit als Wohnraum umgenutzt werden.

Entgegen der 1.Planung (7 Stellplätze) werden nun nur noch 5 Stellplätze ausgewiesen. Auf Grund der Ausnahmeregelung zur Wohnungschaffung LBO §37 wird bei „Anbau“ kein zusätzlicher Stellplatz gefordert. Sämtliche neu zu errichtenden Einheiten grenzen an einen Bestand.

 

Der zur Bauvoranfrage vorliegende Lageplan ist nicht mehr gültig. Stattdessen wurde den Ortschaftsräten per Mail ein Lageplan per Mail zugeschickt, in dem handskizziert eine neue Zufahrt zu den vorhandenen Stellplätzen der Angrenzerin, Frau Schütt, zeigt. Die Folge der Verlegung ist der Wegfall der Außentreppen sowie der Fahrradstellplätze.

 

Claudia Schröder bemerkt, dass die Ausnahmereglung von §37 es erlaubt, dass lediglich 5 Stellplätzen ausreichend sind und somit der Stellplatznachweis gegeben ist. Weitere Probleme sieht sie allerdings in dem zum Antrag eingereichten Lageplan, der noch nicht den konkreten Zugang zum Nachbar beinhaltet, worüber ebenfalls noch keine Einigung zwischen dem Antragsteller und dem Innengrundstück besteht. Ebenso ist nun durch den Wegfall der Fahrradstellplätze die Gesamtsituation innerhalb des Hofbereichs nicht geklärt, sodass die entstehenden Beeinträchtigungen des Nachbarn noch nicht ersichtlich sind.

Die neue Darstellung des Lageplans erfordert eine neue Umplanung.

Mit diesen Unklarheiten kann Claudia Schröder nicht zustimmen.

Christian Hagenberger bringt in Erinnerung, dass er bereits beim 1. Antrag abgelehnt hat. Seiner Einschätzung ist diese Planung eine „Überfrachtung“ des Grundstücks.

 

Stephanie Bornstein richtet den Blick in beide Richtungen und enthält sich.

 

 

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