Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018, Drucksache G-17/073
Im Planungsraum „Ebnet, Kappel, Littenweiler, Waldsee“ ist bei einer Bedarfsquote von 48,0 % eine Versorgungsquote von 55 % gegeben. Bei den Kindern von drei bis sechs Jahren ist bei einer angenommenen Bedarfsquote von 100 % eine Versorgungsquote von 91 % gegeben. Derzeit werden im Schnaitweg in Littenweiler 20 Plätze für unter Dreijährige und 80 Plätze für über Dreijährige erstellt. Nach Fertigstellung dieser Maßnahme wird dann im Planungsbiet „Ebnet, Kappel, Littenweiler, Waldsee“ auch bei den über Dreijährigen die Versorgungsquote über der Bedarfsquote liegen. Der Ortschafsrat stimmte der Drucksache einstimmig zu.
Erhaltung des Schloss Ebnet und Entwicklung des Schlossparks, Drucksache BA-17/024 – Informationsvorlage
Aus wirtschaftlichen Erwägungen im Hinblick auf die Finanzierung der Aufwendungen zum Erhalt von Schloss Ebnet sind von den Eigentümern im Schlosspark die Errichtung eines gehobenen Ferienwohnungsresorts mit angegliederter Gastronomie ins Auge gefasst. Diese Maßnahme würde sicherlich eine verstärkte Zuwegung von Osten her erfordern. Zu vermerken ist zu der in Betracht gezogenen Maßnahme, dass nach dem bestehenden Bebauungsplan Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes nicht zulässig sind. Gerade aber auf den Bestand der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans haben die Angrenzer östlich des Schlossarials beim Erwerb ihrer Anwesen vertrauen können. Nunmehr würde sich für sie - wenn die geplante Maßnahme wie auch immer realisiert würde – eine ganz neue Situation im Hinblick auf Verkehrs- und Lärmbelastung ergeben.
Zur Schlossmauer ist in der Informationsvorlage vermerkt: Das Landesamt für Denkmalpflege vertritt die Auffassung, dass die Einfriedung des Schlossparks durch die Mauer so bedeutsam ist, dass sie sowohl in ihrer Länge als auch in ihrer Höhe erhaltenswert ist. Dem Wunsch nach einer aus Kreisen der Ortschaft gewünschten Einsehbarkeit des Schlossparks von der Schwarzwaldstraße aus kann deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht nicht Rechnung getragen werden. Die Schlossmauer ist an der Schwarzwaldstraße nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand. Zur Sanierung kann sie grundsätzlich abgetragen und wieder aufgebaut werden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden auf 700.000,00 € geschätzt.
Teilflächennutzungsplan – Windkraft hier: a) Entscheidung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung des Planentwurfs für die erneute förmliche Öffentlichkeits- und Behör- denbeteiligung (erneute Offenlage) c) Sachstand zu den Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen „Schauinsland“ und „Roßkopf-Schloßberg“ Drucksache G-17/134
Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sind noch folgende der zuvor ins Auge gefassten Flächen als Eignungsflächen für Windkraft übrig geblieben: Schauinsland – Holzschlägermatte (Fläche ist bereits mit Windkraftanlagen bebaut.) Schauinsland Nord – Taubenkopf Roßkopf – S. Ottilienstein/Schanzen
Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Welchentalstr. 4
Nach der baurechtlichen Erstbewertung handelt es sich um eine Bauvoranfrage mit der die zulässige Art der Nutzung (hier: Wohnhaus) angefragt wird. Das Wohnhaus erscheint zulässig, wenn auch die Untere Landwirtschaftsbehörde zustimmt. Der Bauvoranfrage stimmte der Ortschaftsrat einstimmig zu.
|