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Bürgerfrageviertelstunde


Veränderung der Richtlinien der Stadt Freiburg für die Gewährung von Zuschüssen für Gruppen der flexiblen Nachmittagsbetreuung
Drucksache G-18/06
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An Freiburger Schulen gibt es aktuell folgende Betreuungsangebote: Ganztagesschulen, Schulkindbetreuung an Grundschulen nach neuem Konzept, Kernzeitbetreuung und Flexible Nachmittagsbetreuung. Die Angebote der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, zu denen auch die Feyelschule Ebnet gehört, werden im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich in insgesamt 136 Gruppen durch 13 freie Träger umgesetzt. Kinder werden je nach Gruppe in der Zeit zwischen 13:00 und 17:00 Uhr betreut. Die Stadt gewährt pro Betreuungsgruppe eine Pauschale von 16,50 € je Betreuungsstunde und zur Deckung von Material-, Sach- und Verwaltungskosten eine Pauschale von 20,00 € je Kind und Schuljahr. Die Verwaltung schlägt von vor, dass die Pauschale von 16,50 € je Betreuungs-stunde und Betreuungsgruppe auf 19,50 € erhöht wird. Zur Förderung von Bildungsteilhabe und Bildungsge-rechtigkeit gegenüber den anderen Betreuungsangeboten schlägt die Verwaltung zudem vor, dass die Träger für ergänzende Bildungs- und Kursangebote im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung zusätzliche finanzi-elle Mittel für jedes Kind in Höhe von 91,00 € erhalten, Diesen Verwaltungsvorschlägen stimmte der Ortschafts-ratre4  zu.


Schulentwicklungsbericht 2018
Drucksache G-18/164


Aufgrund der deutlichen Zunahme der Kinderzahl in Ebnet wird eine Erweiterung auf die 1,5-.0o6.2018Zügigkeit erforderlich, die mittels eines Ausbaus an das bestehende Schulgebäude umgesetzt werden soll. Der Grundsatzbeschluss und die Planung sind 2019 vorgesehen. Es sind Planungsmittel für 2019 und Bau-mittel ab 2020 erforderlich. Hermann-Josef Wolf begrüßt diesen Verwaltungsvorschlag grundsätzlich, der ihm aber nicht weit genug geht. Aufgrund der nach dem rechtgültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohn-bauflächen sei eine mindestens 2-zügige Erweiterung der Schule erforderlich. Ansonsten würde der Schul-raumbedarf wie bisher dem Schulraumbestand immer hinterher laufen.


Entwicklung des Artenschutzrechts und Vorgaben für die Bauverwaltung
Drucksache G-18/010
Erhalt der Biodiversität in Freiburg mit Schwerpunkt auf Insekten und Vögel
Drucksache G-18/108
Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Stadtkreis Freiburg
Drucksache G-18/058
Festlegung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung
Drucksache G-18/156

Auf diese Tagesordnungspunkte kann hier aus Platzgründung nicht näher eingegangen werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern sei angeraten, sich über den jeweiligen Sachstand und das weitere Vorgehen an Hand der jeweiligen Drucksache, die bei der Verwaltung eingesehen werden kann, zu informieren. 


Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Hornbühl-Ost, Plan-Nr. 3-86, und 21. Ände-rung des Flächennutzungsplans 2020 für die Wohnbaufläche Hornbühl-Ost (Ebnet)
Drucksachen G-18/001 und G-18/001.1
hier:
a) Billigung der Änderung des Plangebiets für den Bebauungsplan
b) Beschlussfassung zu den Stellungsnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbe-
     teiligung, jeweils zum Bebauungsplan und zur Änderung Flächennutzungsplans
c) Billigung des jeweiligen Planentwurfs für den Bebauungsplan und zur Änderung des Flächen-
     nutzungsplans als Grundlage für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
d) Zustimmung zu den Inhalten des Durchführungsvertrages

Nach dem nun vorliegenden Plan ist als Art der baulichen Nutzung  Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) vor-gesehen. Als Bauweise ist die offene Bauweise in Form von Einzelhäusern vorgesehen.  Die insgesamt 16 Bau-körper sind drei- bzw. 4-geschossig vorgesehen. Insgesamt umfasst das Bauvolumen von rund 100 Wohnungen. Für den ruhenden Verkehr ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die Abstellung in Tiefgaragen vorgesehen. Gegenüber dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2020 ist eine Erweiterung des Planungsgebiets geplant, die eine förmliche Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans erfordert. Aus städtebaulicher Sicht findet Hermann-Josef Wolf am östlichen Ortseingang eine 4-geschossige Bauweise unangemessen. Auch die Anzahl der geplanten Wohnungen sei viel zu hoch bemessen, zumal bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans von 40 Wohneinheiten die Rede war. Darauf hätten sich die Angrenzer des Wohngebiets Hornbühl-West verlassen. Aus prinzipiellen Gründen lehnt Hermann-Josef Wolf auch auf dem Hintergrund des fortgeschrittenen Klima-wandels die Erweiterung des Planungsgebiets ab. Es müsse endlich mit dem immer noch zunehmenden Flächen-verbrauch in den Ballungsgebieten Schluss sein und verwies in diesem Zusammenhang auch auf die zuvor ge-nannten umweltbezogenen Tagesordnungspunkte. Dr. Monika Birmelin zeigte die aus ihrer Sicht problemati-schen Punkte des jetzt vorliegenden Planentwurfs auf und verwies wie auch Christian Hagenberger darauf hin, dass beim Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan im Jahre 2015 von ganz anderen Eckdaten ausge-gangen wurde als die jetzigen Festsetzungen im vorliegenden Planentwurf. Nach ausführlicher Aussprache lehn-te der Ortschaftsrat bei 4 Neinstimmen, 4 Jastimmen und 2 Enthaltungen die vorliegenden Beschlussvorlage ab. Im Juli und August 2018 ist nunmehr die 6- bis 8wöchige Offenlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, Der exakte Termin wird im Amtsblatt der Stadt Freiburg bekanntgegeben.
 

 

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