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Verbindliche Bauleitplanung in Freiburg
hier:
a) Information über die Prioritäten im Jahr 2013
b) Neue Flächen in Freiburg  -  Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2012 –
     Drucksache G-13/045


Diese Drucksache enthält die Auflistung der wichtigsten laufenden Bebauungsplanverfahren und informellen Rahmenkonzepte sowie die im Jahr 2012 in Kraft getreten Bebauungspläne. Die Gemarkung Ebnet ist davon nicht betroffen. Der Ortschaftsrat nahm die Ergebnisse der Drucksache zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang verwies Hermann-Josef Wolf auf die gegebene Beschlusslage des Ebneter Ortschaftsrats. Hiernach sollen die noch vorhandenen Flächen der Außenentwicklung erst in der letzten Zeitstufe überplant werden. Die noch vorhandenen Flächen der Innenentwicklung, die noch keiner Zeitstufe zugeordnet sind, sollen nur im Einvernehmen mit den Eigentümern in die Planung einbezogen  werden.

Bauantrag

Abbruch und Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens,
Schwarzwaldstraße 239

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Nach der baurechtlichen Erstbewertung fügt es sich grundsätzlich in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Auf Anfrage von Dr. Monika Birmelin erklärte der Ortsvorsteher, dass im Rahmen des Angrenzerbenachrichtigungsverfahrens keine Einwände gegen das Bauvorhaben erhoben wurden. Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Verschiedenes

Dr. Monika Birmelin berichtete, dass sie von Bürgern auf den maroden Zustand der Schlossmauer entlang der Schwarzwaldstraße angesprochen worden sei. Abbröckelndes Gestein stelle hier möglicherweise ein nicht unwesentliches Gefahrenpotential dar. Sie bat die Verwaltung abzuklären, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. Der Ortsvorsteher sagte zu, diese Thematik bei der nächsten Verkehrsschau zur Sprache zu bringen.

Dr. Monika Birmelin verwies auf das von Ebnet aus bestehende Lastkraftwagenverbot in der Kartäuserstraße. Durch die Baustelle in der Kartaus   würden aber dennoch häufig Lastkraftwagen mit hoher Tonnage diese Straße befahren, obwohl ihrer Meinung nach der gegebene Straßenbelag hierzu nicht hinreichend sei und somit Schädigungen an den bestehenden Gebäuden nicht auszuschließen seien. Sie verlangte, dass sich die Verwaltung in geeigneter Weise den Anliegen dieser Straße annehme.

 

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