Klimaschutzkonzeption Freiburg hier: Fortschreibung 2019 – Ziel, Strategien und Maßnahmen Drucksache G-18/179
Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist ohne entsprechende landes- und bundespolitische Rah-menbedingungen die Zielsetzung der Stadt Freiburg, eine faktische Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen, nicht möglich. Deshalb wird die Stadt versuchen, über alle ihr zur Verfügung ste-henden Mittel auf die politischen Ebenen in Land und Bund Einfluss zu nehmen. Die Stadt verweist auf einen Bündel von Maßnahmen mit der ihr kommunaler Beitrag zur Zielerreichung in den nächs-ten Jahren sichergestellt werden soll. Für Christian Hagenberger ist es ein Widerspruch, wenn die Stadtverwaltung laufend Drucksachen zum Natur- und Klimaschutz vorlegt, andererseits aber durch immer neue Baumaßnahmen eine ungezügelte Bodenversiegelung bewirkt.
Einfach-Wohnen - Information –
Bis zum 31.12.2019 (Zu diesem Zeitpunkt muss die Baugenehmigung erfolgt sein.) ist rechtlich die Grundlage gegeben, zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden ausnahmsweise im Außenbereich einfachen Wohnungsbau festzulegen. Eine Durchmischung mit anderen Personen-gruppen ist denkbar. Hierzu hat die Stadt Freiburg 15 Flächen überprüft und letztlich aus ihrer Sicht 3 Flächen davon als geeignet befunden. Darunter gehört ein Teil des Flurstück Nr. 358 in Ebnet. Diese Fläche (= 8.000 qm) schließt nach Süden hin entlang des renaturierten Welchentalbaches an das letzte bebaute Grundstück auf der rechten Seite der Steinhalde an. Nach Aussage der anwe-senden Vertreter der Stadtverwaltung seien auf diesem Areal 26 Wohneinheiten ins Auge gefasst. Dies führte zur Verwunderung, da zuvor in der Presse von einer wesentlich höheren Anzahl von Wohneinheiten berichtet wurde.
Dr. Monika Birmelin, Christian Hagenberger, Erwin Drazek und Hermann-Josef Wolf drückten schwerwiegende Bedenken gegen die vorgesehene Bebauung im Außenbereich aus. Dabei ging Erwin Drazek auch auf die Situation der Landwirtschaft in Ebnet ein. Die auf dem Flurstück 358 aus-gewiesene Fläche sei wertvolle ganzjährig genutzte Weidefläche, die für die Landwirte unverzicht-bar sei, zumal durch den Bau des neuen Sportplatzes und die anstehende Bebauung in Hornbühl Ost der Landwirtschat erhebliche Flächen verloren gehen. Von den anwesenden ca. 80 Zuhörerin-nen und Zuhörern wurden ebenfalls durchweg gravierende Einwände gegen die vorgesehene Bebauung dargelegt. Da keine Abstimmung standfand, kann man im Ergebnis nur vom erkennba-ren Meinungsbild des Ortschaftsrats und der Zuhörerschaft ausgehen, das einhellig eine Ableh-nung der Baumaßnahme widerspiegelte.
Beteiligungshaushalt 2019/2020 hier: Bericht zum Stand der Beteiligung im Online-Forum Drucksache HAA-19/010
In der Zeit vom 04.01.2019 bis 27.01.2019 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über eine Online-Plattform Vorschläge, Kommentare und Bewertungen für den Haushalt abzugeben. Von dieser Möglichkeit haben 5.105 Personen Gebrauch gemacht. Die eingegangenen Vorschläge werden an den Gemeinderat weitergeleitet und könnten so im weiteren Verfahren der Haushalts-beratungen Beachtung finden.
Sachstandsbericht zum Stand des Vermarktungskonzepts „Alter Sportplatz“
Die Fläche für die geplanten 3 Punkthäuser ist verkauft. Die Flächen für die Reihen- und Doppel-häuser werden in Erbpacht vergeben.
Sachstandsbericht zur geplanten Multifunktionsanlage/Freizeitanlage nördlich des neuen Sport-platzes
Hierzu wird es zunächst ein Beteiligungsverfahren geben, bei dem aus der Ortschaft Wünsche vor-gebracht werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieses Verfahrens wird es dann eine Planung geben. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Errichtung der Anlage sollen im Doppelhaus-halt 2021/2022 eingestellt werden, so dass vor diesen Zeitpunkt die Anlage nicht erstellt werden kann.
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