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Neues aus dem Ortschaftsrat vom 20.01.2020

TOP 1
Bürgerfragestunde:

Ein Bürger erkundigt sich wie es mit den im Rahmen der 900 Jahr-Feier zugesagten Bänken steht.

TOP 2
Baugebiet „Alter Sportplatz“; hier: Vermarktungskonzept

Das Konzept sieht 4 Reihen- und 3 Doppelhäuser vor. Zielgruppe sind Baugruppen und Familien mit Kindern für dauerhafte Eigennutzung.
Die Finanzierung erfolgt gemäß Erbbaurecht mit einem Zinssatz von 4%. Hierbei wird von einem Bodenwert von 900 €/m2 ausgegangen. Die Laufzeit beträgt 75 Jahre.
Der Erbpachtzins variiert je nach sozialem Status (u.a. Kinderzahl, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit) von 1% bis 4%.
Vorschlag der Stadt Freiburg: Die ersten 10 Jahre soll der Zinssatz 3% bleiben, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei höherer Nachfrage und gleichen Vorrausetzungen würde das Los entscheiden.

Reihenhäuser: (Geförderte Eigentumsmaßnahmen)
•Kategorie A: Doppelhaushälfte: Einhaltung Einkommensgrenzen
•Kategorie B: Doppelhaushälften: Einkommensgrenze + 25%
•Kategorie C: Doppelhaushälften: frei finanziert mit Einliegerwohnung

Als Rechenbeispiel nennt Herr Gramich vom Liegenschaftsamt die Belastung eines Reihenmittelhauses (125m²) falls mit der L-Bank finanziert wird. Erbpacht und Gebäude würde eine monatliche Summe von ca. 800 bis 900 € ergeben.

Weitere 4 Reihenhäuser waren geplant. Auf Wunsch des Ortschaftsrates im Jahr 2019 wird nun überprüft, wie das Projekt „Einfach-Gemeinsam-Wohnen“ integriert werden kann.

Die Fraktion der Freien Wähler sehen die Zielgruppen, die Staffelung der Einkommensgrenzen sowie die dauerhafte Eigennutzung sehr positiv.

TOP 3
Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohnungen  und gemeinsamer Tiefgarage, Bäumleacker


Das Gebäude sieht 7 Mietwohnungen vor. Sechs 3-Zi-Wohnungen und eine 4-Zi.-Wohnung. Der Bebauungsplan wird eingehalten, sogar 2 zusätzliche Stellplätze werden in der gemeinsamen Tiefgarage zusätzlich ausgewiesen. 

Dass der Bebauungsplan Hornbühl-Ost die Randbebauung Richtung Dreisamtal mit 4 Stockwerken vorsieht, ist aus der Sicht der Freien Wähler städtebaulich und nachbarschaftlich nicht vertretbar.
Da hier allerdings nach genehmigtem Bebauungsplan keine Befreiungen beantragt und die Bauvorschriften eingehalten werden, wird dem Bauantrag zugestimmt.

TOP 4
Bauantrag: Errichtung eines Lagers für Bühnenmaterial, Hirschenhofweg 14

Das Bachchorhaus plant ein Lager für Bühnenmaterial. Zur Realisierung des Lagers entfallen 2 Stellplätze. Im Lageplan werden 34 Stellplätze ausgewiesen. Da das Gebäude keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt, und die Musiker mehrheitlich ohne Auto anreisen, konnte zugestimmt werden.
Claudia Schröder regt an, dass für die eingezeichneten Stellplätze auch wirklich eine Zufahrt möglich sein soll.
 
TOP 5
Bauantrag:  für Werbeanlage: Errichtung einer freistehenden doppelseitigen Werbetafel für die Pizzeria „Dreisamtalblick“.


Die Pächter der Gaststätte Dreisamtalblick wollen eine Werbetafel errichten. Die Freien Wähler Ebnet unterstützen das Vorhaben. Es soll allerdings darauf geachtet werden, dass bei der Ein- und Ausfahrt keine Sichtbehinderung entstehen wird.

TOP 6
Umbau einer Scheune zum Wohnhaus; Neubau von Dachgaben, Erweiterung der bestehenden Wohneinheit, Welchentalstr. 6a

Äußerlich werden bis auf den Einbau von Gauben keine Veränderungen vorgenommen, Befreiungen sind ebenfalls nicht erforderlich. Die Bauvorschriften sind eingehalten.

Die Fraktion der Freien Wähler Ebnet, befürwortet die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnraum. Bei der heutigen Wohnungsknappheit ist dies eine sehr gute Möglichkeit neuen Wohnraum zu schaffen.

TOP 7
Aktuelles und Bekanntgaben

Dr. Stephanie Bornstein erwähnt die Schulung der Ortschafträte am 14.01.2020. Sie regt eine weitere Schulung mit dem Thema Baurecht an, da gerade auch „neue“ Ratsmitglieder davon profitieren könnten.
 

 

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