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Bürgerfragestunde

Ein Bürger aus dem Neubaugebiet Hornbühl-Ost informiert über das Nichteinhalten der Geschwindigkeit auf der Schwarzwaldstraße und fragt, ob dies bekannt sei und was dagegen getan wird.

Ein weiterer Bürger stellt sich vor und bedankt sich, dass er die Möglichkeit hatte, in das Baugebiet Alter Sportplatz zu ziehen. Er und seine Familie fühlen sich sehr wohl.

Eine Bürgerin berichtet über das widerrechtliche Fahrradfahren entlang des Fußweges am Dreisamufer-Nord. Sie bringt den Vorschlag, dass der Fußweg mit Sperrbügel für Fahrräder geschützt werden soll.

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Vereinfachtes Verfahren:
Neubau einer Doppelhaushälfte, Salamanderweg 1

Das 2. Gebäude der Doppelhaushälfte des Salamanderweg 1 soll gebaut werden.
Da das Vermessungsbüro das 1.Gebäude falsch eingemessen hat (1m versetzt) und es bereits fertiggestellt ist, beantragt der Bauherr Befreiungen bzgl. der versetzten Lage sowie Angleichung der First- und Traufhöhe um die Einheit wieder herzustellen, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Die Freien Wähler PRO Ebnet stimmen den Befreiungen zu, da somit die Einheit wieder gegeben ist.

TOP 3
Aktuelles und Bekanntgaben


•Fußweg am Dreisamufer-Nord
Claudia Schröder berichtet ebenfalls über viele Beschwerden aus dem Runden Tisch der Freien Wähler PRO Ebnet bzgl. des Fußgängerweges auf dem Dreisamuferweg-Nord.
Es gehe soweit, dass Fußgänger verbal angegriffen werden, sie bräuchten da nicht zu laufen. Mittlerweile würden sich einige Fußgänger kaum noch trauen, den Fußweg zu nutzen.
Sie bittet die Ortsvorstehersteherin im Ebneter Mitteilungsblatt alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen Fußgängerweg handelt und dies berücksichtigt werden soll.
Die Mitteilung sollte dann auch immer wieder im Gemeindeblatt erscheinen, um auch neu zugezogene Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren.

•Gewässerrandstreifen
Christian Hagenberger legt dem Ortschaftsrat Bilder vor, die den Gewässerrandstreifen des Eschbach zeigen, an dem Wurzelstöcke sowie abgeschnittene Baumreste direkt am Ufer des Baches lagern.

Christian Hagenberger betont, es könne nicht sein, dass privaten Grundstückbesitzer das Freiräumen des Gewässerrandstreifens (5m) angeordnet wird und die öffentliche Hand dies selbst nicht berücksichtigt. Gerade solche Ablagerungen blockieren bei einem Unwetter das Abfließen des Wassers. In der heutigen Zeit, in der immer mehr Starkregenereignisse eintreten, ist das unverantwortlich.
 

 

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