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Bürgerfrageviertelstunde

Eine Bürgerin fragte an, warum bei der Baustelle in der unteren Steinhalde in Höhe der südlichen Bushaltestelle Pfarrheim schon über sehr lange Zeit ein Baukran auf der Fahrbahn steht und ob es hier nicht eine andere Regelung hätte geben können und wann der Baukran letztendlich abgebaut wird. Der Ortsvorsteher wies darauf hin, dass der Baukran nicht anders hätte platziert werden können und vom Fortschritt der Baumaßnahme her mit dem Abbau des Baukrans Ende Juni 2013 gerechnet werden  kann.

Ein Bürger fragte im Hinblick auf die bauliche Veränderung am Waldorfkindergarten an, ob künftig nördlich des Kindergartens keine Passiermöglichkeit mehr bestehen wird und ob auch in Zukunft der freie Blick auf das markante Wasserrad gewährleistet sein wird. Was die Passiermöglichkeit nördlich des Kindergartens anbelangt, erklärte der Ortsvorsteher, dass eine 65 cm breite Begehungsfläche verbleiben wird. Ob künftig auch der Blick auf das Wasserrad gewährleistet ist, hängt davon ab, welche Art der Einzäunung der Waldorfkindergarten vornehmen wird (= Anmerkung der Redaktion).


10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 –Windkraft
hier:
Sachstand und weiteres Vorgehen
 - Drucksache G – 13/094


Im Laufe des Verfahrens haben sich aufgrund des im Jahr 2012 veröffentlichten Windenergieerlasses Baden-Württemberg und der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Änderungen insbesondere hinsichtlich des notwendigen Umfangs der arten- und naturschutzfachlichen Untersuchungen ergeben, so dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Das Vorgehen für die 10. Änderung des FNP 2020  - Windkraft -  orientiert sich an der durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegten Methodik, die auch in den Windenergieerlass der Landesregierung Eingang gefunden hat. Hiernach muss die Festlegung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen für das gesamte Plangebiet durch ein einheitliches Plankonzept erfolgen. Hierzu sind zunächst Flächen festzulegen, die sich grundsätzlich für eine positive Standortausweisung für Windkraftanlagen eignen (= Eignungskulisse). In der Regel sind dies Wirtschaftlichkeitserwägungen i.S. eines Schwellenwertes wie beispielsweise die Windhöffigkeit. Auf der Grundlage der Eignungskriterien sind die sog. Tabuzonen zu ermitteln. Diese lassen sich in zwei Kategorien einteilen, zum einen in die „harten Tabuzonen“, in denen Windkraftanlagen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen von vornherein ausgeschlossen sind, und zum anderen in die „weichen Tabuzonen“, in denen zwar eine Realisierung von Windkraftanlagen möglich ist, jedoch aufgrund städtebaulicher Kriterien, die die Gemeinde entwickeln darf, ausgeschlossen wird. Beispiele für harte Tabuzonen sind Innenbereiche, Naturschutzgebiete, Bann- und Schonwälder, Trassenbereiche von Seilbahnen und Wasserschutzgebiete der Zone I. Nach Abzug aller Tabuzonen verbleiben die sog. Potenzflächen, die hinsichtlich konkurrierender Nutzungen und verbliebener öffentlicher Belange abzuwägen sind. Mögliche Abwägungskriterien sind:
•Landschaftsbild: Hierzu soll eine Landschaftsbildbewertung sowie eine Sichtbarkeitsanalyse durchgeführt werden, um die Betroffenheit dieser Belange zu ermitteln.
•Belange der Forst- und Landwirtschaft
•Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete Zone III
•Belange des Arten- und Biotopschutzes

Hanspeter Menner fragte an, ob man zur Verfahrensbeschleunigung, z.B. im Gebiet des Roßkopfs,  auf die seinerzeitigen Untersuchungsergebnisse im Hinblick die dort bereits errichteten Windkraftanlagen zurückgreifen könne. Der anwesende Vertreter des Stadtplanungsamts verneinte dies, weil aufgrund der neuerlichen Vorgaben jeweils aktuelle Erhebungen zwingend gefordert sind. Dr. Monika Birmelin fragte an, wie die erforderliche Windhöffigkeit ermittelt wird. Der Vertreter des Stadtplanungsamts verwies darauf, dass hierzu die durchschnittliche  Jahreswindgeschwindigkeit in 100 m über Grund ermittelt wird. Als Wirtschaftlichkeitsschwelle sind hierbei 5,5 m/s  festgelegt. Hermann-Josef Wolf begrüßte, dass in die Untersuchung auch die Flächen am Roßkopf und am Hornbühl  einbezogen sind, bei denen von Seiten der benachbarten Gemeinden mit Bedenken zu rechnen sei. Unabhängig wie dann ein evtl. späterer Abgleich mit den Nachbargemeinden erfolge, hätte man dann aber auf jeden Fall die baurechtliche Klarstellung, ob dort überhaupt Windkraftanlagen zulässig sind.


Aktuelles und Bekanntgaben 

Dr. Monika Birmelin fragte an, wie lange noch die Bauarbeiten in der unteren Schwarzwaldstraße, die eine halbseitige Straßensperrung erfordern, andauern werden. Der Ortsvorsteher antwortete, dass diese Bauarbeiten bis Anfang der Sommerpause andauern werden.

 

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