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Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger verwies auf den seinerzeit unter der Regie des Baurechtsamts abgeschlossenen Vertrag hinsichtlich Art und Ausmaß der auf dem Schlossarial zulässigen Veranstaltungen zwischen der Schlossverwaltung und den Angrenzern. Die Laufzeit dieses Vertrages ist zwischenzeitlich abgelaufen. Nunmehr wollte der Bürger wissen, auf eine Verlängerung dieses Vertrages oder ein neuer Vertrag schon ins Auge gefasst. Hierzu war keine definitive Antwort möglich. Der Ortvorsteher sagte aber zu, sich diesbezüglich mit dem zuständigen Amt der Stadt in Verbindung zu setzten.


Schulsozialarbeit an der Feyel-Schule
-  Vorstellung der Schulsozialarbeiterin  -

Die Schulsozialarbeiterin heißt Sandra Niklas. Sie ist gleichzeitig für die Grundschule in Kappel und Ebnet zuständig. Sie hat eine „85%-Stelle“. Von dieser Zeit ist sie 2 ½ Tage in Ebnet. Aufgrund der Kürze ihrer bisherigen Tätigkeit an der Schule war noch kein Erfahrungsbericht möglich. Sie steht aber gerne dazu in einem Jahr zur Verfügung.


Bauantrag
Neubau eines Einfamiienwohnhauses  und Umnutzung des bestehenden Leibgedings in Stall und Lagerraum
Welchentalstr.  4


Zu diesem Bauvorhaben liegt bereits ein Bauvorbescheid vor. Die baurechtliche Erstbewertung des jetzt vorliegenden Bauantrags besagt, dass  das Bauordnungsrecht eingehalten ist und bauplanrechtlich die vorgesehene Wohnnutzung zulässig ist.  Gegebenenfalls  wird vom Umweltschutzamt noch eine Ausgleichsmaßnahme festgelegt. Nach kurzer Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Baumaßnahme einstimmig zu. Was unter der evtl. Ausgleichmaßnahme zu verstehen ist, konnte nicht geklärt werden.


Bauantrag
Eingeschossiger Anbau als Wohnraumerweiterung
Zartener Straße 13


Die baurechtliche Erstbewertung ergab Folgendes: „Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes `‘Gewann Hurstbrunnen‘, Plan-Nr. 3-35/35a. Die nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderliche Befreiung für die geringfügig Überschreitung der westlichen Baugrenze im Erdgeschoss durch den geplanten Anbau um knapp 1,00 m erscheint städtebaulich vertretbar. Bauordnungsrechtlich geht das Bauvorhaben ebenfalls in Ordnung ist somit grundsätzlich genehmigungsfähig. Einsprüche von Angrenzern lagen keine vor. Ohne Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Baumaßnehme zu.


Aktuelles und Bekanntgaben


Die auf Anregung von Christian Hageberger durchgeführte fachmännische Überprüfung der roten Holzskulptur auf dem Friedhof hat ergeben, dass das  Holz bereits Schäden aufweist und somit von keiner langen Lebensdauer auszugehen ist. Durch den Zerfall werde auf Dauer  auch die Standfestigkeit der Skulptur in Mitleidenschaft gezogen. Auf Grund dieses Untersuchungsergebnisses  sah der Ortschaftsrat einstimmig von einem  weiteren Verbleich der Skulptur auf dem Friedhof ab und bat die Ortsverwaltung, dies im Ortsmitteilungsblatt dahingehend zu veröffentlichen, dass sich damit auch die zum Verbleib der Skulptur  auf dem Friedhof ins Leben gerufenen Spendenaktion erübrigt hat.

Erwin Drazek fragte an, warum die noch nicht so alten Versorgungsleitungen in der Hurstbrunnenstraße jetzt schon erneuert werden. Der Ortsvorsteher sagte zu, dies abzuklären.
 

 

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