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Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/17
Drucksache G-16/093

Im Planungsraum 17 (= Waldsee, Littenweiler, Kappel, Ebnet) liegt bei Kindern bis drei Jahre die Versorgungsquote mit 56% deutlich über der Bedarfsquote von 48%. Gesamtstädtisch liegt demgegenüber die Bedarfsquote bei 50% und die Versorgungsquote lediglich bei 43%. Bei den Kindern von 3 bis 6 Jahren liegt die Versorgungsquote bei 97%. Wenn die ins Auge gefassten Baumaßnahmen abgeschlossen sind, wird sich die Versorgungsquote auf 100% hin bewegen. Der Ortschaftsrat stimmte der entsprechenden  Drucksache einstimmig zu.


Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen
hier:
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Freiburg vom 28.04.2015
Drucksache G-16/125

In diesem und im nächsten Jahr ist eine Erhöhung der Elternbeiträge um jeweils 6% vorgesehen. Grund für die Beitragserhöhung sind die gestiegenen Lohnkosten  und die Sicherstellung der qualitativen Standards der Einrichtungen.  Angestrebt ist, dass durch Elternbeiträge eine Kostendeckung von 20% erreicht wird. Eltern mit einem geringen Einkommen können beim Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag auf Übernahme des Kindergartenbeitrags stellen. Der Ortschaftsrat stimmte der entsprechenden Drucksache einstimmig zu. 


Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Hornbühl Ost, Plan-Nr. 3-86 (Ebnet)
hier:
a)Änderung des Planungsgebiets und Fortführung des Verfahrens als vorhabenbezogener
Bebauungsplan nach § 12 BauGB
b)Zustimmung zu den Inhalten der Planung als Grundlage für die Fortführung des Bebau-ungsplans
c)Zustimmung zur Umsetzung von Maßnahmen im geförderten Wohnungsbau im Baugebiet als Grundlage für den Durchführungsvertrag

Ursprünglich war bei der Entwicklung des Flächennutzungsplans für dieses Planungsgebiet von 40 Wohneinheiten ausgegangen worden. Irgendwann hieß es dann von Seiten der Stadtverwaltung, dass 70 Wohneinheiten anzustreben sind. In der jetzt vorgelegten Planung wird von  100 bis 120 Wohneinheiten gesprochen. Dies löste im Ortschaftsrat Verwunderung und Kopfschütteln aus. Hermann-Josef Wolf bezeichnete eine so intensive Bebauung in diesem Bereich eine städtebauliche Verunstaltung des östlichen Ortseingangs von Ebnet. Gerade bei „Hornbühl Ost“ sei im Übergang  zu einer der reizvollsten Kulturlandschaften der Region eine einfühlsam verträgliche Bebauung  unabdingbar. Christian Hagenberger sprach sich ganz vehement gegen die geplante 4-geschossige Bebauung nach Osten hin aus. Dr. Monika Birmelin forderte parallel zu den Bauplanungen die Weiterentwicklung der Infrastruktur bezüglich Schule und Kindergarten. Denn schließlich stehe nicht nur „Hornbühl Ost“ an, sondern es werden im Etter 23 Wohneinheiten neu errichtet und zudem steht noch die Bebauung des“ Alten Sportplatzes“ an. Nach intensiver Aussprache lehnte der Ortschaftsrat
die nun vorliegende Planung mit 8 zu 3 Stimmen ab.



Bebauungsplan „Ortsmitte Ebnet“
-Information-

Auf Wunsch des Ortschaftsrat wurden die noch nicht  realisierten Baurechte in diesem Gebiet aufgezeigt, die nach Aussagen des anwesenden Vertreters der Stadtverwaltung alles über die bereits gegebenen  Wege erschließbar sind. Irgendwie kam die Rede auch auf die baulich desolate Schlossmauer. Nachdem nun  über Jahre immer wieder über den Zustand  der Mauer geredet worden sei und nichts passiert sei, forderte Hermann-Josef Wolf,  dass jetzt unverzüglich ein Schild „Achtung  Steinschlaggefahr“ in diesem Bereich errichtet wird. Hierzu signalisierte der Ortschaftsrat Zustimmung.


Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Dietenbach
hier:
Sachstand zur Ersatzflächensuche für Landwirte und weiteres ‚Vorgehen

Die Stadt hat im Hinblick auf dieses Verfahren  76 ha Ersatzflächen für die in Dietenbach flächenbe-wirtschaftenden Landwirte zu erbringen.  Bisher sind nur 40% dieser Flächen gesichert. Der Rest soll durch Kündigung von Pachtverträgen und durch Erwerb von Flächen  erreicht werden. Ob dies voll-ends gelingt, glaubt die Stadt selbst nicht. Hermann-Josef Wolf nahm dies zum Anlass zu einem
Rundumschlag gegen die aktuelle Baupolitik der Stadt  Freiburg. Für die Dietenbach seien ja nicht nur Ersatzflächen zu suchen, sondern es sind ja noch ökologische Ausgleichsflächen von Nöten und das nicht nur für Dietenbach, sondern auch für das neue SC-Stadion und das vierte Gleis der DB. Auch für unser „Hornbühl Ost“ hat noch niemand etwas über die erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen verlauten lassen. Stadtnahe landwirtschaftliche Versorgung, was einmal Thema in Freiburg war, sei ad acta gelegt worden. Es sei endlich an der Zeit, so Hermann-Josef Wolf, dass die Stadtoberen endlich kapieren, dass die Stadtoberen endlich kapieren, dass die Freiburger Gemarkungsfläche nicht unendlich, sondern endlich ist. Die erbetene zustimmende  Kenntnisname der vorliegenden Drucksache lehnte der Ortschaftsrat mit 8 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung ab.



Änderung der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates
hier:
Anpassung an neue gesetzliche Bestimmungen
Drucksache OR-Ebnet 01/2016

Der aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlichen Änderung der Geschäftsordnung stimmte der Ortschaftsrat einstimmig zu.


Bauantrag
Neubau von 3 Mehrfamilienwohnhäusern (23 Wohneinheiten) mit Tiefgarage (23 Stellplätze)
Schwarzwaldstraße

Laut der baurechtlichen Erstbewertung entspricht das geplante Bauvorhaben im Wesentlichen dem am 22.05.2015 erteilten Bauvorbescheid  und ist somit grundsätzlich baurechtlich genehmigungsfä-hig. Der Ortschaftsrat stimmte der Maßnahme einstimmig zu.

Bauantrag
Teilweiser Ausbau der 2 Dachgeschosse als Wohnraumerweiterung mit Errichtung einer Dachgaube
Schäfergasse

Nach der baurechtlichen Erstbewertung fügt sich das  Bauvorhaben  nach § 34 BauGB in die beste-hende  Umgebungsbebauung ein und ist grundsätzlich baurechtlich genehmigungsfähig. Der Ort-schaftsrat stimmte der Maßnahme einstimmig zu.
 

 

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