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Bürgerfrageviertelstunde

 

Zwei Anwohnerinnen des Schlossareals beklagten sich darüber, dass seitdem die Vereinbarung zwischen Schlossverwaltung und Anwohnern ausgelaufen sei, die Lärmbelästigung und Anzahl der Veranstaltungen auf dem Schlossgelände deutlich zugenommen habe. Der Ortsvorsteher erklärte, dass sich die von der Ortverwaltung genehmigten Veranstaltungen nach wie vor an der früheren Vereinbarung orientieren. Nach Abklärung noch offener Fragen werde es aber sicherlich eine neue Vereinbarung geben.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Lärmaktionsplan Freiburg i.Br.

hier:

Stadtweites Geschwindigkeitskonzept im Hauptstraßennetz für die Nachtstunden

Drucksache G-18/052

 

Die Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeiten auf den Hauptverkehrsstraßen mit hohen Lärmbelastungen ist eine der wichtigsten Maßnahmen im 2015 verabschiedeten Lärmaktionsplan der Stadt Freiburg. Dabei ist aber eine flächendeckende Tempo-30-Regelung weder in den Nachtstunden noch ganztags durch die Stadtverwaltung einfach anzuordnen. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind immer an bestimmte durch Gesetzte, Richtlinien oder Verordnungen festgelegte Voraussetzungen geknüpft, bei deren Vorliegen die Verkehrsbehörde diese Temporeduzierungen anordnen kann.

 

Zudem bedarf die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zwingend der Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg. Bewertungsmaßstab hierbei sind die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“. Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere dann in Betracht, wenn der vom Verkehr der Straße herrührende Schallpegel an den Außenfassaden die Immissionsschutzwerte von

                7O dB(A) tags zwischen 6:00 und 22 Uhr  bzw.

                60 dB(A) nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

überschreitet. Darüber hinaus sind Geschwindigkeitsbeschränkungen im Umfeld sozialer Einrichtungen möglich.

 Da für die Schwarzwaldstraße in Ebnet die genannten rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, muss es in der Ortdurchfahrt bei Tempo 40 bleiben. Dies wird viele enttäuschen, die seit langem für diesen Bereich Tempo 30 fordern.  Für die anderen Straßen (= Nebenstraßen) in Ebnet verbleibt es bei den gegebenen Temporegelungen.

Der vorliegenden Drucksache stimmte der Ortschaftsrat mehrheitlich zu.

Aktuelles und Bekanntgaben

 

Christian Hagenberger erfragte den Sachstand hinsichtlich der begonnen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die marode Schlossmauer. Der Ortsvorsteher erklärte, dass die verlegten Betonklötze dort wo sie sind verbleiben und noch entlang der ganzen Mauer ergänzt werden. Die Betonklötze verbleiben dort so lange, bis definitiv abgeklärt sei, wer letztlich für Verkehrssicherpflicht entlang der Mauer verantwortlich sei und Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Für Christian Hagenberger und Hermann-Josef Wolf zur Klarstellung gegenüber der Bürgerschaft geboten, dass die Ortsverwaltung über diesen Sachverhalt im Ortsmitteilungsblatt berichtet.

 

Dr. Monika Birmelin ging nochmals auf die Lärmbelästigung der Anwohner des Schlossbereichs ein und sieht hier zur Klarstellung dringenden Handlungsbedarf durch das Baurechtsamt. Hermann-Josef Wolf merkte an, dass egal was im Schlossbereich geschehe, immer unabdingbar das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme gelte.

 

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