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Veräußerung von Streubesitz, Übersicht der Streubesitzobjekte und Darstellung des vorgesehen  Verfahrens sowie Instandsetzung bei der Stadt verbleibender Wohnungen

Auf der Gemarkung Ebnet sind zur Veräußerung nur 3 Wohnungen im Anwesen Scheibenbergweg 6 vorgesehen. Diese WEG Scheibenbergweg hat insgesamt 5 Wohneinheiten, von denen zu einem früheren Zeitpunkt bereits 2 Wohneinheiten veräußert wurden. Der Ortschaftsrat stimmte dem vorgesehenen Verkauf ohne Aussprache einstimmig zu. In Sanierung befinden sich die städtischen Anwesen Schwarzwaldstraße 262 und 264.

Änderung des Flächennutzungsplans 2020 Windkraft
hier:
a) Einleitungsbeschluss
b) Billigung des Planentwurfs für die frühzeitige Offentlichkeits- und Behördenbeteili-
      gung


Mit dem geplanten Flächennutzungsplanänderungsverfahren sollen die geeigneten Windkraftstandorte auf Freiburger Gemarkung möglichst umfassend als Vorrangflächen dargestellt werden. Bei der abschließenden Auswahl der Flächen zu beachtende Kriterien sind:

Wirtschaftlichkeit: Wind > 5,5m/s in 100m über Grund gemäß Windatlas
Naturschutz: Ausschluss von Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten, Auerhuhn/ Raufußhuhngebiete
Lärmschutz: 700 m Abstand zu Wohnbauflächen des Innenbereichs

Die vorläufig als möglich angesehenen Flächen werden einer Umweltprüfung unterzogen  und mit allen planerischen Belangen, insbesondere dem Schutz des Landschaftsbildes abgewogen. Die Abstimmung mit den Nachbarkommunen ist ebenfalls Teil des Verfahrens und in der Abwägung zu berücksichtigen.

Hermann-Josef Wolf begrüßte nachdrücklich, dass in dem vorgesehenen Flächenauswahlverfahren auch der Schutz des Landschaftsbildes hervorgehoben ist. Nach Aussprache stimmte der Ortschaftsrat  der vorgeschlagenen Vorgehensweise einstimmig zu.

Verbindliche Bauleitplanung in Freiburg
Hier:
a) Information über Prioritäten im Jahr 2012
b) Neue Flächen in Freiburg – Interfraktioneller Antrag von CDU und FDP
vom 15.11.11

Mit einer Informationsvorlage  wurde der Ortschaftsrat über die Bebauungsplanverfahren im Jahr 2012 und die darüber hinaus bis 2014 vorgesehen Verfahren in Kenntnis gesetzt. Auf der Gemarkung Ebnet sind in diesem Zeitraum keine Bebauungsplanverfahren vorgesehen. Hermann-Josef  Wolf kritisierte aber vom Grundsatz her, dass in Freiburg vorgesehen ist, schon ab 2013 Flächen zu überplanen, die ursprünglich  festgelegt erst zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden sollten.  Seiner Meinung nach sollte die Stadt Freiburg mit den vorhandenen Flächen behutsam umgehen, um auch für die Zukunft Flächen zur Bebauung vorzuhalten. Ebenfalls bemängelte er die bereits jetzt unzureichende verkehrsmäßige Infrastruktur.

Verschiedenes

Hermann-Josef Wolf wies auf den schlechten Zustand der Wegverbindung zwischen Villinger Straße und der Villa Metz (= Enggässle) hin. Seiner Einschätzung nach sind die Wegschäden während der Bauzeit der Brücke über den Eschbach verursacht worden, weil zu dieser Zeit viele Fahrzeuge das Enggässle benutzten, um der Brückenbaustelle in der Steinhalde zu entgehen. Von daher wäre es seiner Meinung nach auch angemessen, wenn unabhängig von den Eigentumsverhältnissen die Kommune als Bauherr der Brücke  die Instandsetzung des Enggässles übernehmen würde.
 

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