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Raumkonzept der Schulkinderbetreuung an den öffentlichen Freiburger Grundschulen
Drucksache ASW-18/008


In dieses Konzept ist die Feyel-Schule in Ebnet nicht einbezogen. Derzeit sind an der Feyel-Schule 80 Schulkinder zur Betreuung angemeldet. Hierfür werden 100 qm in der Dreisamhalle und in Dop-pelnutzung 72 qm Schulfläche in Anspruch genommen. Mit einer abschließenden Klärung der räumlichen Gegebenheiten ist mit Renovierung der Dreisamhalle zu rechnen. Der Ortschaftsrat nahm nach Aussprache die Drucksache zur Kenntnis.


Erhalt der Biodiversität in Freiburg mit Schwerpunkt auf Insekten und Vögel
Drucksache G-18/108


Aus Platzgründen kann hier nicht auf die vielfältigen Aspekte dieser Materien eingegangen wer-den. Für Interessenten ist anempfohlen, die entsprechende Drucksache hierzu anzusehen. Diese Drucksache kann bei der Verwaltung eingesehen werden. Der Ortschaftsrat stimmte der Drucksa-che einstimmig zu.


Bauantrag
Neubau eines Pferdeunterstandes (Pensionspferdehaltung), Welchentalstr. 6 a

Nach der baurechtlichen Erstbewertung ist im Verfahren unter Beteiligung der zuständigen Fach-behörden zu prüfen, ob die Privilegierung nach § 35 Abs 1 BauGB gegeben ist oder ob das Bauvor-haben im Einzelfall gegebenenfalls  nach § 35 Abs 2 BauGB zugelassen werden kann. Nach Ausspra-che und mit der Bitte um Abklärung, warum hier kein Anliegerverfahren erfolge, stimmte der Ort-schaftsrat dem Vorhaben mehrheitlich zu.


Bauantrag
Dachstuhlabbruch und Neuaufbau mit Einbau einer Wohnung, Schwarzwaldstr. 225

Da sich Trauf- und Firsthöhe gegenüber dem Bestand (insbesondere erhöhte Traufe durch Gaube bei Bestand Nord) nur minimal erhöhen, erscheint das Bauvorhaben  nach erster baurechtlicher Prüfung bauplanrechtlich genehmigungsfähig. Von Seiten der Angrenzer wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Der Ortschaftsrat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.


Bauantrag
Neubau eines Einfamilienhauses, Scheibenbergweg Flurstück 104

Das Bauvorhaben erfordert gegenüber dem bestehenden Baurecht Befreiungen für Überschrei-tungen des Systemschnitts und eine Befreiung für Überschreitung der überbauten Grundfläche von 140 qm auf 144 qm. Nach der baurechtlichen Erstbewertung ist das Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, wenn die zuvor genannten Befreiungen erteilt werden können. Bis dato lagen keine Ein-wendungen von Anwohner vor. Bei der Aussprache kamen im Rat Fragen zur Zuwegung und zur Garagenerstellung auf, die in der Sitzung nicht abgeklärt werden konnten. Von daher beschloss der Ortschaftsrat mehrheitlich, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.
 

 

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