Neuregelungen und Anpassungen des Winterdienstes in der Stadt Freiburg Informationsvorlage -Drucksache G-14/154-
Die wesentlich en Änderungen im Winterdienst beziehen sich auf die Salzmenge und die Räumkategorie III.
Salzmenge
Bei der Ausbringung von Streustoffen im Winterdienst ist Ziel, eine noch ausreichende, den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügende Griffigkeit auf den Fahrbahnen und Wegen herzustellen. Je nach der Bedeutung der Straße und den örtlichen Gegebenheiten wird nicht in allen Fällen eine vollkommen „schwarze Fahrbahn decke“ hergestellt. Die erforderlichen Streustoffmengen bewegen sich dabei im Normalfall zwischen 10 – 20 g/Quadratmeter und Räumumlauf. In Ausnahmesituationen und an besonders verkehrsbedeutenden Stellen können aber im extremen Einzelfall bis zu 40 g/Quadratmeter erforderlich werden. Damit liegen die nunmehr als erforderlich angesehenen Salzmengen zum Teil deutlich über dem seinerzeit vom Gemeinderat festgelegten höchstzulässigen Salzaustrag von 10 g/Quadratmeter.
Räumkategorien I – III
Die Abfallwirtschaft-und Stadtreinigung GmbH ( ASF)räumt und streut im Winterdiensteinsatz vorrangig die Straßen der Kategorie I und II. Dies sind in erster Linie Straßen mit großer Verkehrsbedeutung, Straßen mit Buslinien und Hauptradwegerouten. Die verbleibenden Straßen der Kategorie III, das sind i.d.R. reine Wohnstraßen sollen künftig nicht mehr geräumt werden. Nur bei Kenntnis besonderer Gefahrenquellen, die ASF durch eigene Anschauung oder entsprechende polizeiliche Hinweise erhält, werden auch dort Gefahrensituationen überprüft und ggf. beseitigt. Zum Letzteren forderte Hermann-Josef Wolf, dass auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben sollen, selbst über die Ortsverwaltung auf solche Situationen hinweisen zu können und die Ortsverwaltung dann gegenüber der ASF tätig wird. Zudem sollte dies dann im Ortsmitteilungsblatt bekannt gemacht werden, so dass die Bürgerinnen und Bürger entsprechend informiert seien. Der Ortsvorsteher sagte entsprechende Veranlassung zu.
Neubesetzung der örtlichen Friedhofskommission
Von den Freien Wählern Ebnet e.V. wurde Christian Hagenberger für die neue Amtsperiode in die Friedhofskommission gewählt.
Bauantrag Anbau eines Wintergartens und Abstellraum für Fahrräder, Steinhalde 114
Aus der Sicht der Baurechtsamts ist nach deren baurechtlichen Erstbewertung das Bauvorhaben grundsätzlich bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des BPlans Nr. 3-068 „Steinhalde (neu)“, der für den Bereich im Wesentlichen nach § 34 BauGB festsetzt. Auf der Grundlage dieser Erstbewertung stimmte der Ortschaftsrat ohne Aussprache dem Bauvorhaben einstimmig zu,
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