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Bürgerfrageviertelstunde

Es wurden Fragen zum Stand Neuer Sportplatz Ebnet gestellt. Zur Beantwortung wurde auf den eigens dafür vorgesehenen Tagesordnungspunkt verwiesen.


Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2013/2014
- Drucksache G – 13/026 -

Für die 3-bis-6-jährigen Kinder wird im Kindergartenjahr 2013/2014 eine Versorgungsquote von 98 % für Freiburger Kinder als bedarfsgerecht angesehen. In  Ebnet werden derzeit 112 Plätze angeboten, was einer Versorgungsquote für Ebneter Kinder von 102 % entspricht, Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass insbesondere im Kinderlernhaus auch Kinder von außerhalb Ebnets betreut werden. Für die unter 3-jährigen Kinder soll in Freiburg bis zum Jahresende 2014 eine Versorgungquote von 50 % erreicht werden. Derzeit liegt die Quote bei 39 % und wird zum Ende des Jahres 2013 mit 44 % als bedarfsgerecht angesehen. In Ebnet werden 24 Plätze angeboten. Auf die Frage von Dr. Monika Birmelin, wie dies im Hinblick auf den wirklichen Bedarf im Stadtteil zu werten sei, verwies die anwesende Vertreterin des Amts für Kinder, Jugend und Familie darauf, dass dies nur im Kontext des gesamten Planungsraum 17 (= Waldsee, Ebnet, Littenweiler, Kappel) zu beurteilen sei. Zwar seien für das kommende Kindergartenjahr in Ebnet keine weiteren Plätze in Aussicht gestellt, dafür aber seien z.B. in Littenweiler weitere 30 zusätzliche Plätze geplant. Nach Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der vorliegenden Drucksache einstimmig zu.


Einführung eines zentralen Vormerkverfahrens für die Vergabe von Plätzen  in Kindertageseinrichtungen
- Drucksache G – 13/141


Das genannte Programm sieht vor, dass die Eltern ihren Betreuungsbedarf über eine Formulareingabe im Internet oder bei einer zentralen Anlaufstelle anmelden und die für ihr Kind gewünschte Betreuungsform (Tagespflege oder Betreuung in einer Kindertageseinrichtung) sowie den Betreuungsbeginn angeben. Die Eltern können bis zu drei Einrichtungen benennen, in denen sie ihr Kind vorrangig betreuen lassen möchten. Nach einer Validierung der von den Eltern getätigten Angaben an zentraler städtischer Stelle wird über das Programm eine automatische Nachricht an die Einrichtung verschickt. Falls diese zum gewünschten Termin einen freien Platz hat, nimmt sie Kontakt mit den Eltern auf und entscheidet über die Aufnahme des Kindes. Die Arbeitsgruppe der Freien Träger (Anmerkung der Redaktion: In Ebnet werden alle Einrichtungen von Freien Trägern betrieben.) hat der Einführung dieses zentralen Vormerkverfahrens zugestimmt. Vorteile des zentralen Vermerkverfahrens sind u.a.:
•Das Verfahren ist für die Eltern einfach und transparent.
•Die zentrale Anmeldung bei einer Stelle verhindert Mehrfachanmeldungen.
•Bessere Datenbasis für die Bedarfsplanung
Nach Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Einführung des zentralen Vormerkverfahrens einstimmi8g zu.


Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Neuer Sportplatz Ebnet mit Ausgleichsflächen in Kappel, Plan –Nr. 3-75a
hier:
1. Beschluss zur Durchführung des ergänzenden Verfahrens
2. Billigung des Planentwurfes für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rah-
     men des ergänzenden Verfahrens


Gegen den Bebauungsplan ist am 20.11.2012 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Antrag auf Normenkontrolle gestellt worden. Im Rahmen der Vorbereitung
Der Antragserwiderung sind Mängel im Bebauungsplanverfahren aufgefallen, die mittels des ergänzenden Verfahrens behoben werden sollen. Der Gesetzgeber hat in § 214 Abs. 4 BauGB den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch ein ergänzendes Verfahren Mängel im Bebauungsplan nachträglich zu beheben, ohne dass ein rechtlich eigenständiges Änderungsverfahren durchgeführt werden muss. Dabei wird das Verfahren an der Stelle wieder eingesetzt, an der der Fehler im Bebauungsplan bereinigt werden kann. Im Unterschied zu dem 2008 offengelegten Entwurf des Bebauungsplans Neuer Sportplatz Ebnet sind nunmehr die Lichtimmissionen der vorgesehenen Flutlichtanlage für das südliche Spielfeld und die dazugehörige Abwägung gegenüber dem Schutzgut Mensch und Landschaftsbild berücksichtigt worden. Hermann-Josef Wolf begrüßte ausdrücklich die von der Verwaltung ins Auge gefasste Verfahrensschritte und fragte an, wann letztlich mit einer gerichtlichen Entscheidung über die beantragte Normenkontrolle gerechnet werden kann. Die anwesende Vertreterin des Stadtplanungsamts versicherte, dass von Seiten der Stadtverwaltung alles getan würde, um das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Wann letztlich das Gericht entscheiden wird, müsse zugewartet werden. Dr. Monika Birmelin fragte an, warum man nicht gleich für beide Sportstätten jeweils eine Flutlichtanlage vorgesehen habe. Die Vertreterin des Stadtplanungsamts verwies darauf, dass man in Freiburg bei einer Sportanlage mit zwei Plätzen ein Feld mit Flutlichtanlage als bedarfsgerecht ansehe. Zudem wäre es wohl nicht angeraten beim gegenwärtigen Verfahrensstand eine weitere Flutlichtanlage in Augenschein zu nehmen. Hermann-Josef Wolf vertrat die Meinung, dass es formal de jure jetzt doch vordringlich sein müsse, alles zu unternehmen, um im Rahmen der Normenkontrolle bestehen zu können. Natürlich sei er sich im Klaren darüber, dass zu gegebener Zeit das Thema „Zweite Flutlichtanlage“ wieder auf der Tagesordnung stehen werde.


Bauantrag
Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit 3 Garagen im UG und 2 oi, Kfz-Stellplätzen sowie u. Verbindungssteg (Haus 1), Steinhalde 89
- Änderungsplanung –


Die nunmehr vorliegende Änderungsplanung ist nach der baurechtlichen Erstbewertung grundsätzlich genehmigungsfähig. Das Bauvorhoben erfordert jedoch Befreiungen. Bei der Aussprache im Ortschaftsrat wurde gerade wegen dieser Befreiungen Kritik laut. Im Angrenzerverfahren wurden ebenfalls viele Einwände gegen das Bauvorhaben erhoben. Der letztlich nach eingehender Beratung zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag „Zustimmung mit der Maßgabe einer umfassenden Bewertung der Angrenzereinwändungen“ wurde mehrheitlich abgelehnt.


Bauantrag
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (2 WE – Haus 2) Steinhalde 89
- Änderungsplanung –

Die nunmehr vorliegende Änderungsplanung ist nach der baurechtlichen Erstbewertung grundsätzlich genehmigungsfähig. Hanspeter Menner verwies darauf, dass hinsichtlich notwendiger Befreiungen und Anliegerbedenken dieselbe Situation gegeben sei wie bei Haus 1. Nach Aussprache wurde auch hier ein Beschlussantrag „Zustimmung mit der Maßgabe einer umfassenden Bewertung der Angrenzereinwändungen“ mehrheitlich abgelehnt.


Bauantrag
Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Steinhalde 4
Bauantrag
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses im VSG, Steinhalde 4


Beide Tagesordnungspunkte wurden gestrichen, da die Antragsteller ihre Anträge zurückzogen haben.


Aktuelles und Bekanntgaben 

Dr. Monika Birmelin regte an, um die verkehrsmäßig belastenden Auswirkungen während der Bauarbeiten im Bereich der Leo-Wohleb-Straße im Freiburger Osten abzumildern, in dieser Zeit die Waldseestraße zu öffnen.

Der Ortsvorsteher gab bekannt, dass die Baustelle im unteren Teil der Schwarzwaldstraße in Ebnet während der Bauarbeiten im Bereich der Leo-Wohleb-Straße eingestellt wird.

Aus dem Ortschaftsrat wurde angeregt, nachdem auf der südlichen Seite der Dreisam Abfallbehälter angebracht wurden, dies auch auf der Nordseite der Dreisam im Bereich von Ebnet zu veranlassen.

 

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