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Bürgerfrageviertelstunde

Aus der Zuhörerschaft wurde angefragt, was bei der
Besprechung hinsichtlich des Schicksals der
Schlossmauer herausgekommen ist.
Der Ortsvorsteher wies darauf hin, dass bei dem
Ortstermin mit Denkmalschutz, Baurechtsamt und
Eigentümer noch keine abschließende Entscheidung
gefallen sei.
Von Seiten des Eigentümers sei darauf verwiesen
worden, dass die ursprüngliche Mauerhöhe niedriger
gewesen sein als der jetzige Zustand.
Klargestellt wurde aber, dass auch bei künftig niedriger
Höhe der Schlossmauer der prinzipielle Denkmalschutz
erhalten bleibt.
Weiter wurde darauf verwiesen, dass von Nutzern des
Grillplatzes im Welchental immer wieder erhebliche
Lärmbelästigungen ausgehen.
Die Ortsverwaltung sagte zu, dem im Rahmen des ihr
Möglichen entgegenzuwirken.

Fortschreibung des Konzepts zur Steuerung von
Spielhallen und Wettbüros in Freiburg im Breisgau
Drucksache G 15/089

Die Stadt Freiburg beabsichtigt, zur baurechtlichen
Klarstellung in den Gewerbegebieten Haid und
Industriegebiet Nord weitere Zulassungsbereiche für
Spielhallen und Wettbüros auszuweisen.
Hermann-Josef Wolf begrüßte diese Absicht
nachdrücklich, da dadurch verhindert werden könne,
dass sich Spielhallen und Wettbüros willkürlich im
Stadtgebiet ansiedeln und beispielsweise so auch auf
der Gemarkung Ebnet keine Ansiedlung zulässig sei.
Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat
der Drucksache einstimmig zu.

Festsetzung der Stellplatzablösebeträge
Drucksache G-15/078
Ein Stellplatzablösebetrag wird fällig, wenn bei einem
Bauvorhaben die vorgeschriebenen Stellplätze nicht
errichtet werden beziehungsweise aus Raumgründe
nicht erstellt werden können. Nunmehr geht es darum,
die seit langer Zeit unveränderten Ablösebeträge zu
erhöhen. Da die Einnahmen daraus nach dem
Äquivalenzprinzip zweckgebunden zur Schaffung
öffentlichen Parkraums zu verwenden sind, ist, so
Hermann-Josef Wolf, die vorgesehene Erhöhung
angemessen da eben auch die Kosten zur Schaffung
öffentlichen Parkraums entsprechend gestiegen sind.
Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat
der Drucksache einstimmig zu.

Neubau eines Carports mit Holzlagerschuppen
Welchentalstraße 1

Die baurechtliche Erstbewertung kam zu dem Ergebnis,
dass das Bauvorhaben zulässig sei, sofern der
notwendige Flächentausch stattfindet und die
Abstandsflächenbaulast übernommen wird.
Sofern der Nachbar die erforderliche Abstandsflächenbaulast
übernimmt, so Dr. Monika Birmelin und
Erwin Drazek, gäbe es ihrerseits keine Einwände
gegen das Bauvorhaben. Hermann-Josef Wolf
unterstrich, dass zudem aus seiner Sicht auch aus
städtebaulicher Sicht keine Bedanken bestehen.
Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat
dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Aktuelles und Bekanntgaben
Hermann-Josef Wolf verwies darauf, dass zwischen
der Alten Sägemühle und dem Schwarzen Steg zwei
Bänke aus ihrer Verankerung gerissen wurden und bat
darum, Abhilfe zu veranlassen. Dr. Monika Birmelin
bat darum, auch die schadhafte Bank auf der anderen
Dreisamseite in Augenschein zu nehmen.
Zum Zustand zur Dreisamhalle, die derzeit als
Versammlungsraum für größere Veranstaltungen
gesperrt ist, erklärte der Ortsvorsteher auf Anfrage,
dass bis Ende Juni 2015 feststehen soll, welche
Maßnahmen in den Sommerferien durchzuführen sind,
um die Halle danach wieder uneingeschränkt nutzen zu
können. Dr. Monika Birmelin verlangte, dass die Halle
auf mögliche gesundheitsgefährdende Stoffe untersucht
wird.

 

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