Bürgerfrageviertelstunde
Aus der Zuhörerschaft wurde angefragt, was bei der Besprechung hinsichtlich des Schicksals der Schlossmauer herausgekommen ist. Der Ortsvorsteher wies darauf hin, dass bei dem Ortstermin mit Denkmalschutz, Baurechtsamt und Eigentümer noch keine abschließende Entscheidung gefallen sei. Von Seiten des Eigentümers sei darauf verwiesen worden, dass die ursprüngliche Mauerhöhe niedriger gewesen sein als der jetzige Zustand. Klargestellt wurde aber, dass auch bei künftig niedriger Höhe der Schlossmauer der prinzipielle Denkmalschutz erhalten bleibt. Weiter wurde darauf verwiesen, dass von Nutzern des Grillplatzes im Welchental immer wieder erhebliche Lärmbelästigungen ausgehen. Die Ortsverwaltung sagte zu, dem im Rahmen des ihr Möglichen entgegenzuwirken.
Fortschreibung des Konzepts zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros in Freiburg im Breisgau Drucksache G 15/089
Die Stadt Freiburg beabsichtigt, zur baurechtlichen Klarstellung in den Gewerbegebieten Haid und Industriegebiet Nord weitere Zulassungsbereiche für Spielhallen und Wettbüros auszuweisen. Hermann-Josef Wolf begrüßte diese Absicht nachdrücklich, da dadurch verhindert werden könne, dass sich Spielhallen und Wettbüros willkürlich im Stadtgebiet ansiedeln und beispielsweise so auch auf der Gemarkung Ebnet keine Ansiedlung zulässig sei. Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Drucksache einstimmig zu.
Festsetzung der Stellplatzablösebeträge Drucksache G-15/078 Ein Stellplatzablösebetrag wird fällig, wenn bei einem Bauvorhaben die vorgeschriebenen Stellplätze nicht errichtet werden beziehungsweise aus Raumgründe nicht erstellt werden können. Nunmehr geht es darum, die seit langer Zeit unveränderten Ablösebeträge zu erhöhen. Da die Einnahmen daraus nach dem Äquivalenzprinzip zweckgebunden zur Schaffung öffentlichen Parkraums zu verwenden sind, ist, so Hermann-Josef Wolf, die vorgesehene Erhöhung angemessen da eben auch die Kosten zur Schaffung öffentlichen Parkraums entsprechend gestiegen sind. Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Drucksache einstimmig zu.
Neubau eines Carports mit Holzlagerschuppen Welchentalstraße 1 Die baurechtliche Erstbewertung kam zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben zulässig sei, sofern der notwendige Flächentausch stattfindet und die Abstandsflächenbaulast übernommen wird. Sofern der Nachbar die erforderliche Abstandsflächenbaulast übernimmt, so Dr. Monika Birmelin und Erwin Drazek, gäbe es ihrerseits keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Hermann-Josef Wolf unterstrich, dass zudem aus seiner Sicht auch aus städtebaulicher Sicht keine Bedanken bestehen. Ohne weitere Aussprache stimmte der Ortschaftsrat dem Bauvorhaben einstimmig zu.
Aktuelles und Bekanntgaben Hermann-Josef Wolf verwies darauf, dass zwischen der Alten Sägemühle und dem Schwarzen Steg zwei Bänke aus ihrer Verankerung gerissen wurden und bat darum, Abhilfe zu veranlassen. Dr. Monika Birmelin bat darum, auch die schadhafte Bank auf der anderen Dreisamseite in Augenschein zu nehmen. Zum Zustand zur Dreisamhalle, die derzeit als Versammlungsraum für größere Veranstaltungen gesperrt ist, erklärte der Ortsvorsteher auf Anfrage, dass bis Ende Juni 2015 feststehen soll, welche Maßnahmen in den Sommerferien durchzuführen sind, um die Halle danach wieder uneingeschränkt nutzen zu können. Dr. Monika Birmelin verlangte, dass die Halle auf mögliche gesundheitsgefährdende Stoffe untersucht wird.
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