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Bürgerfragestunde

Ein Bürger beklagt sich darüber, dass Hundehalter mit ihren Hunden den Spielplatz in der Hornbühlstraße als Abkürzung nutzen, um so schneller auf das angrenzende freie Feld zu kommen. 

Um dies zum Schutz der dort spielenden Kinder zu unterbinden, bittet er die Ortsverwaltung geeignete Maßnahmen zu veranlassen.
 

Neues Schulkinderbetreuungskonzept an Grundschulen;
hier: 3. und 4. Ausbaustufe
Drucksache G-18/022

Aktuell befinden sich 21 Grundschulen im neuen Schulkinderbetreuungskonzept der Stadt Freiburg. Insgesamt stehen hier 3985 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Das neue Schulkinderbetreuungskonzept weist anspruchsvolle Standards auf. Bis zum September 2020 soll das neue Konzept durchgängig an allen 30 Grundschulen in Freiburg angeboten werden. Nach Einschätzung des Amts für Schule und Bildung verfügt die Feyelschule Ebnet bis dann mit der bisherigen Betreuung über ein kurzfristig noch vertretbares Betreuungsangebot.

Die künftige Betreuung der Kinder darf nach Meinung von Christian Hagenberger auf keinen Fall in den Kellerräumen der Dreisamhalle stattfinden. Er schlägt vor, neue Räume über dem Foyer zu schaffen, die dann auch über den bestehenden Aufzug behindertengerecht zugänglich sind.
Die Räume im Untergeschoß sollten künftig ausschließlich den Ebneter Vereinen zur Verfügung stehen.

Geschwindigkeitsmessanlage
-Information –

Der Ortsvorsteher berichtet über das Ergebnis der in den letzten Wochen erfolgten Messungen der Geschwindigkeitsmessanlage in der Schwarzwaldstraße im Bereich der Eschbachbrücke.

Insgesamt ist dabei festzustellen, dass von wenigen Ausnahmen die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wurde.
Das Geschwindigkeitsmessgerät soll als nächstes in der Kartäuserstraße aufgestellt werden.

Erwin Drazek regte an, das Ergebnis und die Messwerte im Informationsblatt der Ortsverwaltung zu veröffentlichen.


Bauantrag
Neubau eines Dreifamilienwohnhauses im vereinfachten Verfahren nach § 52 Landesbauordnung
Hornbühlstraße, Flurstück 242/4

Der vorliegende Bauantrag erfordert nach Feststellung der Verwaltung Ausnahmen und Befreiungen von den für dieses Flurstück geltenden baurechtlichen Vorgaben (gemäß Bebauungsplan 3 – 035).

Insgesamt ist die Grundflächenzahl um 11 % und die Geschossflächenzahl um 15 % überschritten. Ebenfalls ist die Traufhöhe überschritten und auch die Dachneigung entspricht nicht den vorgegebenen Festsetzungen. Auch die vorgesehene Gestaltung des Dachgeschosses entspricht nicht dem Bebauungsplan.

Die Ortschaftsräte sind der Meinung, dass die erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen keine gravierenden negativen Auswirkungen im Kontext zur bestehenden Bebauung darstellen. Sie stimmten dem Vorhaben einstimmig zu.

Aktuelles und Bekanntgaben

Vor einem Ankauf des Holzkunstwerkes auf dem Friedhof hält Christian Hagenberger eine Überprüfung der Sicherheit und Standfestigkeit für dringend erforderlich.

Ferner wird die Notwendigkeit, auf der Dreisambrücke trotz milder Temperaturen immer noch Split und Salz zu streuen, nachgefragt.
 

 

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