Verwendung der Mehrmittel für Barrierefreiheit und Ausbauprogramm barrierefreier Bushaltestellen, Drucksache G17/180
Nach dem Personenbeförderungsgesetz soll der öffentliche Nahverkehr bis zum 01.01.2022 bis auf zu begründende Ausnahmen- vollständig barrierefrei sein.
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 hat der Gemeinderat den Haushaltsansatz für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum u.a. für den Umbau von Bushaltestellen zu barrierefreien Haltestellen aufgestockt.
In der Prioritätenliste der kurzfristig - d.h. im Doppelhaushalt 2017/2018 - umzugestaltenden Bushaltestellen ist auch die Haltestelle Langmatten in der Steinhalde in Ebnet aufgeführt.
Für alle Haltestellen gilt, dass im Zuge der Anhebung der Bussteige auch die fehlenden Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte installiert werden.
Bauantrag Durchführung eines verfahrensfreien Vorhabens (Carport) i.S. von § 50 LBO hier: Antrag auf Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen nach § 56 Abs.6 LBO, Unteres Grün 3
Auf dem bestehenden und genehmigten Parkplatz soll ein Carport errichtet werden. Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 3,00 m bei dem beantragten Carport ist eine Befreiung erforderlich.
Der Ortschaftsrat stimmte der Baumaßnahme einstimmig zu.
Bauantrag Aufstockung eines zweigeschossigen bestehenden Bürogebäudes mit begrüntem Flachdach, Kartäuserstrasse 153
Aus Sicht des Baurechtsamtes ist das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig und entspricht der Planung des Bauvorbescheids vom 03.08.2017.
Der Ortschaftsrat stimmte der Baumaßnahme einstimmig zu.
Aktuelles und Bekanntgaben
•Bei der zuletzt im Eschbachweg aufgestellten Geschwindigkeitsmesstafel gab es Probleme bei der Speicherung von Daten. Der Fehler wurde inzwischen behoben und das Gerät dort wieder installiert. Christian Hagenberger sprach sich dafür aus, die Messtafel vorzugsweise in Straßen mit höherem Verkehrsaufkommen einzusetzen. Wichtig sei auch festzustellen und auszuwerten, wo Autos erfahrungsgemäß zu schnell fahren, um dann dort auch die Aufstellung von Blitzgeräten begründen zu können.
•Um die Gründe für das Phänomen des immer wieder austrocknenden Eschbaches zu ermitteln, findet aktuell eine Untersuchung durch die Stadt in Zusammenarbeit mit Regierungspräsidium und der Universität zur Feststellung der Gründe dafür statt. Mit Sensoren im Bach sollen dabei sowohl Wasserstand wie auch Wasserdurchfluss gemessen werden.
•Die Schlossmauer ist nach wie vor in nicht verkehrssicherem Zustand. Einigkeit bestand im Ortschaftrat, dass die dringend notwendige Sanierung nicht von den Bebauungsabsichten im Schloßpark abhängig gemacht werden dürfe.
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