Bauvoranfrage Anbau eines zweigeschossigen Wintergartens Firsterhöhung und Einbau Dachgauben Welchentalstraße 1
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist deshalb nach § 35 BauGB zu bewerten.Teilpriviligierung nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 a und b liegt vor (angemessene Erweiterung). Im Angrenzerverfahren sind keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben worden. Städtebaulich, so Hermann-Josef Wolf, handele es sich um eine gelungene Planung. Nach kurzer Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Bauvoranfrage einstimmig zu.
Bauantrag Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens und 4 Garagen Abbruch von 2 Schuppen Schwarzwaldstra9e 239 a
Nach der baurechtlichen Erstbewertung fügt sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. Ohne Aussprache stimmte der Ortschaftsrat diesem Bauantrag einstimmig zu.
Bauantrag Erweiterung und Sanierung eines Wohnhauses Heinrich von-Gayling-Weg 1
Die für dieses Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungs-plans erscheinen laut baurechtlicher Erstbewertung vertretbar. Auch wenn Befreiungen erforderlich sind, so Hermann-Josef Wolf, ist das Bauvorhaben insgesamt angemessen und stellt nach Dr. Monika Birmelin eine gute Lösung dar. Nach Aussprache stimmte der Ortschaftsrat dieser Baumaßnahme einstimmig zu.
Bauantrag Einbau von 2 Ferienwohnungen in ein bestehendes Dachgeschoss Schwarzwaldstraße 225
Das geplante Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. Dr. Monika Birmelin fragte an, ob hier auch die erforderlichen Parkplätze vorhanden seien. Dies wurde vom Ortsvorsteher bejaht. Hermann-Josef Wolf begrüßte es aus der Interessenlage der Ortschaft, dass sich dadurch das Angebot von Ferienwohnungen in Ebnet erhöht. Nach kurzer Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Baumaßnahme einstimmig zu.
Aktuelles und Bekanntgaben
Der Ortsvorsteher gab bekannt, dass •demnächst im Pfarrheim in der Steinhalde eine Informationsveranstaltung zur Nutzung des Friedhofs stattfinden wird. Der Termin wird im Ortsmitteilungsblatt bekanntgegeben. •der in der vorderen Steinhalde auf der Straße stehende Baukran nun definitiv am 31.10.2013 entfernt wird. •die zulässige Parkdauer auf der Fläche nördlich vom Sportplatz mit Rücksicht auf die Lehrkräfte der Feyel-Schule von 4 auf 6 Stunden ausgeweitet wird.
Dr. Monika Birmelin verwies auf das auf Grund der sehr starken Frequentierung gegebene Gefährdungspotensial auf dem Rad- und Fußweg entlang der Dreisamhalle zum Schlosssteg hin und fragte an, ob hier nicht durch entsprechende Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Der Ortvorsteher sagte zu, dies überprüfen zu lassen.
Aus gegebenem Anlass stellte Hanspeter Menner (Mitglied der Festkomitees 900 Jahre Ebnet) klar, dass alle Ebneter Vereine und Institutionen eingeladen waren, sich bei den Jubiläumsveranstaltungen 900 Jahre Ebnet einzubringen und verwehrte sich diesbezüglich gegen eine anderslautende Verlautbarung. Die Aktivitäten der teilnehmenden Ebneter Vereine und Institutionen seinen zudem auf sehr große Resonanz gestoßen.
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