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Schulentwicklungsbericht 2015
Drucksache ASW-15/004


Im Schulentwicklungsplan der Stadt Freiburg ist bezogen auf die Feyel-Grundschule Ebnet dargelegt: „Die Feyelschule ist eine einzügige Grundschule und wurde im Schuljahr 2014/15 von 90 Schülerinnen und Schülern besucht. … Der in der berechneten Prognose erwartete Zuwachs von 39 Schülerinnen und Schülern bzw. drei Klassen bis zum Schuljahr 2020/21 könnte im Gebäude nur unter Umnutzung des Mehrzweckraums aufgefangen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anmeldezahlen tatsächlich entwickeln. Abhängig ist dies davon, ob Eltern ihre Kinder im Schuljahr wegen des Ganztagsangebotes an der benachbarten Reinhold-Schneider-Schule oder an der benachbarten Privatschule anmelden werden. Zudem liegen die prognostizierten Daten sehr knapp über dem Klassenteiler, so dass es bei einer Einzügigkeit bleiben könnte.“ 

Für Hermann-Josef Wolf ist trotz der schwierigen exakten Zahlenprognostizierung in der Tendenz aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund der in Ebnet gegebenen umfängli-chen Innen- und Außenentwicklungsflächen  mit einem nicht unerheblichen Zuwachs der Schülerzahlen zu rechnen. Dass auch dann sichergestellt ist,  dass alle Ebneter Kinder vor Ort beschult werden können, sieht er es für geboten an, schon jetzt für den dann erforderlichen zusätzlichen Schulraum Vorratsflächen ins Visier zu nehmen. Bei höherem Klassenraumbedarf die Umnutzung des Mehrzweckraums der Schule vorzunehmen, lehnt Hermann-Josef Wolf ab, da für ein vielfältiges Schulleben ein Mehrzweckraum unentbehrlich sei. Auch Christian Hagenberger wies darauf hin, dass u.a. wegen der Beschulung von Flüchtlingskindern die jetzt ins Auge gefassten Schülerzahlen schon Morgen überholt sein können und forderte ebenfalls, dass  rechtzeitig hinsichtlich zusätzlichen Schulraums Vorsorge getroffen wird.


Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Windkraft –
hier:
a)  Sachstandbericht
b)  Beschluss zur Einleitung der Änderung der Landschaftsschutzgebiete
Drucksache G-15/146 

Ausweislich des vorgelegten Sachstandsberichts wurde die gesamte Gemarkungsfläche Freiburg dahingehend untersucht, wo weitere Windkraftanlagen errichtet werden könnten. Dabei wurde eine Eignungskulisse (= Flächen, die vom Windaufkommen geeignet sind) ermittelt und davon die Tabuzonen (= Flächen, die z.B. vom Artenschutz her auszuschließen sind) abgezogen. So verblieben die Potenzflächen. Diese liegen in den Bereichen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen „Schauinsland“, „Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg“ und „Schoßberg-Roßkopf“. Im letztgenannten Bereich sind auch Potenzflächen auf Ebneter Gemarkung ausgewiesen. Nunmehr soll die Verwaltung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt werden, die genannten Landschaftsschutzgebietsverordnungen dahingehend anzupassen, dass mögliche Errichtung von Windkraftanlage zulässig wird. Der Ortschaftsrat stimmte dem einstimmig zur. Da  von den Potenzflächen auf Ebneter Gemarkung einige an der Gemarkungsgrenze liegen, fragte Hermann-Josef Wolf an, ob hier schon eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt sei. Der Vertreter der Stadtverwaltung Freiburg verneinte dies und erklärte, diese Abstimmung sei erst bei der Offenlage des zu erstellenden Änderungsentwurfs vorgesehen.  
 

 

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