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Bürgerfrageviertelstunde
Eine Zuhörerin fragte, wer für die Instandsetzung der einsturzgefährdeten Schlossmauer zuständig sei. Der Ortsvorsteher gab zur Antwort, dass für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Schlossmauer nicht die Kommune, sondern der Eigentümer verantwortlich sei.

Bauantrag
Anbau einer Balkonanlage, Klein Grün 13

Das jetzige Bauvorhaben stellt gegenüber einer bereits 2011 erteilten Baugenehmigung eine Änderungsplanung dar. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach §  34 BauGB und ist nach der baurechtlichen Erstbewertung  baurechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig. Mit der Maßgabe, dass die nachbarschaftschützenden Belange gewahrt sind, stimmte der Ortschaftrat dem Bauantrag einstimmig zu.

Bauantrag
Scheunenabbruch, Neubau eines Zwischenbaues als Wohnraumerweiterung,
Scheibenbergweg 2

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die bestehende Umgebungsbebauung ein und steht auch nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen des Baubauungsplanes Nr. 3-80 „Vordere Steinhalde“. Da es sich bei dem Zwischenbau lediglich um eine Wohnraumerweiterung handelt, wird hierdurch auch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst. Ohne Aussprache stimmte der Ortschaftrat dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Jubiläumsfeierlichkeiten 2013
hier:
900 Jahre Ebnet
-Sachstand
-Vorbereitung

Der Ortsvorsteher gab bekannt, dass für Mitte nächsten Jahres die 900 Jahrfeier Ebnets vorgesehen ist. An einem Wochenende soll freitags ein Festbankett in der Dreisamhalle stattfinden, samstags und sonntags ein Dorfhock vor der Dreisamhalle ausgerichtet werden und Sonntagsmorgens ein Festgottesdienst gefeiert werden. Zur Planung der Feierlichkeiten wird ein Gremium gebildet, dem Vertreterinnen und Vertreter der Ortsverwaltung, des Ortschaftsrats und der Vereine angehören werden. Zur Klarstellung verwies Hermann-Josef Wolf darauf hin, dass sich diese Jubiläumsfeier nicht auf eine Ortsgründung im engeren Sinne bezieht, da es eine solche nie gab und  die Gegend vielmehr nach und nach besiedelt wurde. Bezug der Jubiläumsfeier sei die unter dem Datum 30. September 1113 erfolgte Erwähnung Ebnets im Rotulus San Petrinus des Klosters St. Peter.  Dargelegt ist in dieser Urkunde ein Gütertausch, bei dem auch ein Gut „bei dem Dorfe Ebnet“ betroffen war. Diese und viele andere Hinweise belegen eindeutig, dass auch schon vor 1113 die heutige Gemarkung Ebnet besiedelt war.

Verschiedenes

Hermann-Josef Wolf hatte in der letzten  Ortschaftsratssitzung  auf den schlechten Zustand der Wegverbindung zwischen Villinger Straße und der Villa Metz (= Enggässle) hingewiesen und die Ortsverwaltung um Klarstellung gebeten, wer für die Instandsetzung zuständig sei. In Beantwortung dieser Anfrage teilte der Ortsvorsteher mit, dass auf einer Länge von 190 Meter von  der Villinger Straße aus gesehen die Kommune zuständig sei und die Stadt die Instandsetzung in diesem Jahr veranlassen werde. Die Restwegstrecke führt über Privatgelände. Ob und in welcher Weise auch hier die Stadt einen Beitrag zur Instandsetzung leistet, werde noch beraten.

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