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Gesamtfortschreibung Regionalplan Südlicher Oberrhein
hier:
Stellungnahme der Stadt Freiburg im Rahmen der Beteiligung der Gemeinden gemäß § 12 Landes-planungsgesetz i.V. m. § 10 Raumordnungsgesetz
- Drucksache G-14/009

Der Regionalplan für die Region Südlicher Oberrhein ist die zusammenfassende überörtliche Leitvorstellung zur Ordnung und Entwicklung der Region. Er soll einen querschnittsorientierten koordinierenden Handlungsrahmen für die regionale Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur darstellen und damit eine langfristige und nachhaltige Entwicklungsperspektive für die 126 Städte und Gemeinden der Region Südlicher Oberrhein aufzeigen. Der Regionalplan soll die Leitlinien der räumlichen Entwicklung für etwa 15 Jahre vorgeben.

Der derzeit noch rechtkräftige Regionalplan stammt aus dem Jahr 1995. Seit  dem erfolgten in den Jahren 1997 - 2005 zahlreiche Änderungen sowie zwei Teilfortschreibungen. Der nun vorliegende Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans

•soll den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben übergeordneter Planungsebenen entsprechen,
•den veränderten demografischen, sozioökomischen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und
•die Flexibilität und Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden wahren.

Die Stadt Freiburg ist aufgerufen zu dieser nun vorliegenden Planung Stellung zu nahmen. Auf Anfragen von  Dr. Monika Birmelin und Hermann-Josef Wolf erklärte der anwesende Vertreter des Stadtplanungsamt, dass Ebnet von der Planfortschreibung nur insoweit betroffen ist als veränderte gesetzliche Bestimmungen dies erfordere. Hiervon sei auch der Ausweis der Überschwemmungsgebiete betroffen, ohne dass jetzt  schon Genaueres gesagt werden könne. Die gegebene Bauleitplanung für Ebnet werde auch künftig unverändert Bestandteil des Regionalplans sein.

Nach kurzer Aussprache stimmte der Ortschaftrat der entsprechenden Drucksache einstimmig zu.


Bauvoranfrage
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum
Heinrich von Gaylingweg

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 3-17 „Unteres Grün“. Die hier fehlende Fortführung der Baugrenze, dürfte nach vorläufiger Auffassung der Baurechtsbehörde eine Bebaubarkeit des Grundstückes nicht von vornherein  ausschließen. Laut Aussage des Ortsvorstehers wird dies vom Stadtplanungsamt anders beurteilt. Für die vorliegende Planung wären zudem  gravierende Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig. Auf Grund dieser unklaren
Ausgangslage schlug der Ortvorsteher vor, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und dem Antragsteller anheim zu stellen, zunächst mit den zuständigen Ämtern der Stadt Freiburg die Art der möglichen Bebaubarkeit des Grundstücks verbindlich abzuklären. Diesem Vorschlag stimmte der Ort-schaftsrat ohne Aussprache einstimmig zu.


Bauantrag
Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses durch Errichtung von 2 Anbauten, einem Balkon, einer Dachgaube und der Anhebung des Daches auf der einen Dachseite, Errichtung einer Garage, Eschbachweg 8 a

Die vorliegenden Planunterlagen entsprechen den Vorgaben aus einem gemeinsamen Gespräch mit dem Stadtplanungsamt und dem Baurechtsamt vom Oktober 2013. Von daher erscheint die Planung genehmigungsfähig, Auf dieser Grundlage stimmte der Ortschaftsrat ohne Aussprache dem Bauvorhaben einstimmig zu.


Aktuelles und Bekanntgaben

Auf Anfrage aus dem Ortschaftsrat bestätigte der Ortsvorsteher, dass der Fußweg nördlich der Dreisam auf Ebneter Gemarkung saniert wird.
 
Dreisamfußweg 001_rs

Nach Regen ist dieser Weg (s. Foto) für Fußgänger nahezu unpassierbar.

 

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