TOP 1 Bürgerfragestunde:
Aus der Zuhörerschaft gab es keine Fragen.
TOP 2 Bauvoranfrage: Wohnbau (9 Wohneinheiten) in Modulbauweise, Einfachwohnen Steinhalde 122,
Die Freiburger Stadtbau GmbH plant ein Wohngebäude auf dem Grundstück Steinhalde 122 in Einfachbauweise zu errichten. Es ist geplant, 4 Wohneinheiten für Familien mit Migrations-hintergrund (Anschlussunterbringung) und 4 Wohneinheiten für Familien mit Wohnberechtigungsschein unter zubringen.
Das Grundstück gehört zum Überschwemmungsgebiet. Nur auf Grund des eingeräumten befristeten Sonderrechts für Flüchtlingsunterkünfte wäre die Bebauung an dieser Stelle möglich. Die Frist für den Bauantrag endet am 31.12.2019. Im Vorfeld fand ein Vororttermin mit den Angrenzern statt. In der Präsentation wurde der Wunsch der Bürger innerhalb der Bürgeranhörungen (pro WE ein Stellplatz) bereits berücksichtigt. Weitere Anregungen der Angrenzer waren, die Stellplätze und Zufahrt spiegelverkehrt anzubringen, da es sonst zu Überschwemmungen kommen kann und auf die Balkone gegenüber den vorhanden Schlafräume der Angrenzer zu verzichten, da auf der Südseite jede Wohneinheit bereits über einen großen Balkon verfügt.
Christian Hagenberger merkte an, dass die Steinhalde als Straße nicht dem Verkehrsaufkommen der Anlieger gerecht wird und regte eine zukünftige Entlastung durch eine Querstraße an.
Da nun die Bauvoranfrage nicht mehr der aktuellen Planung entspricht und die Zeitschiene drängt, will Claudia Schröder für den Gemeinderat klare Aussagen schaffen. Sie regte an, mit zwei Beschlüssen abzustimmen: 1.Beschluss zur „überholten“ Vorlage, in der beruhigt abgelehnt werden kann. 2.Beschluss, in der die Anregungen und Belange der Angrenzer eingebunden sind.
Dr. Müller, Leiter des Rechtsamts, erklärt die Vorgehensweise für zulässig. Leider wurde dies nicht in diesem Sinne umgesetzt.
TOP 3 Bauvoranfrage: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäuser (je 4 Wohneinheiten), Steinhalde 66
Ein Mehrfamilienhaus in der Steinhalde 66 soll abgerissen werden. Es ist geplant, das Grundstück zu teilen und mit jeweils einem Mehrfamilienhaus mit je 4 Wohneinheit zu bebauen. Stellplätze sind nicht ausgewiesen.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass pro Wohneinheit 1 Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen ist. Da sich auf dem Grundstück augenscheinlich 4 Stellplätze nicht vorweisen lassen, lehnten Claudia Schröder und Christian Hagenberger die Bauvoranfrage ab. Dr. Stephanie Bornstein regte ebenfalls eine geteilte Abstimmung bzgl. der Stellplatzfrage an.
TOP 4 Bauantrag: Anbau eines Wintergartens als Wohnraumerweiterung, Hornbühlstr. 2
Im Erdgeschoss ist geplant, im Bereich des Balkons einen Wintergarten für Wohnzwecke anzubauen. Da die Grenzabstände eingehalten sind und kein zusätzlicher Lärm gegenüber dem Angrenzer entsteht, kann eine Zustimmung erfolgen.
TOP 5 Verwendung der Restmittel des Ortschaftsrates
Der Betrag beläuft sich auf 26.700 €. Über die Verwendung soll noch beraten werden. Vorschläge seitens der Fraktionen sollen innerhalb von 14 Tagen der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.
TOP 6 Sitzungstermine 2020
Die Sitzungstermine wurden einstimmig genehmigt.
TOP 7
Aktuelles und Bekanntgaben Der Umbau der Dreisamhalle ist genehmigt. Die geplante Fertigstellung ist Ende März 2021.
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