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Eigenbetrieb Friedhöfe mit Bestattungsdienst
hier:
Kalkulation der Friedhofsgebühren
Drucksache G-15/159


Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat der Eigenbetrieb Friedhöfe die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für seine Leistungen zu erheben. In der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2015 konnten noch erhebliche Überdeckungen aus den Vorjahren kostenmindernd berücksichtigt werden. Dies ist im jetzigen Kalkulationszeitraum 2016 bis 2017 nicht mehr der Fall, so dass sich bei einigen Gebühren Erhöhungen ergeben. Dabei ist auch zu bemerken, dass sich durch veränderte Bestattungskultur (vermehrt Baum- und Urnengräber) erhebliche Freiflächen auf den Friedhöfen ergeben haben, so dass sich die Kosten der Instandhaltung und Pflege der Gesamtfriedhofsfläche auf immer weniger Grabstellen angerechnet werden können. Nach ausgiebiger klärender  Aussprache sprach sich der Ortschaftsrat schließlich mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die neue Gebührenordnung aus.


Perspektivplan
hier:
Information zur Beteiligung und zur Bewertung der Denkrichtungen für die zukünftige Freiraum- und Stadtentwicklung und Entscheidung für eine Denkrichtung als Leitmodell
Drucksache G-15/193

Die drei Denkrichtungen sind:
•Starke Verbindungen: Entlang des Feiraumbandes der Dreisam oder beispielweise des öffentlichen Straßenraum an der Paduaallee entwickeln sich linear verdichtete Strukturen mit Hochpunkten.
•Identitätsstiftende Parks: An neuen oder qualifizierten Parks und um sie herum werden zwiebelschalenartig verdichtete Stadtstrukturen mit Hochpunkten entwickelt.
•Lebendige Ränder: Im Zusammenspiel mit der unmittelbar angrenzenden unbebauten Landschaft entstehen neue Frei- und Wohnräume.
Alle Denkrichtungen sind auf weitere Bebauungsmöglichkeiten ausgerichtet.

Für Hermann-Josef Wolf ist bei dem derzeitigen Abstraktionsgrad der Denkrichtungen nicht abseh-bar, wie sich diese im weiteren Verlauf auf die Gemarkung Ebnet auswirken werden. Die jetzt schon vom Perspektivplan her ins Gespräch gebrachte Bebauung der Dreisamwiesen und von Waldflächen in Mooswald zeige, dass es hier darum geht, weiter um jeden Preis Freiburg zu zersiedeln. Dabei sei im Hinblick auf den Flächennutzungsplan 2020, der noch lange nicht realisiert ist, geboten, erst abzuwarten, wie sich dieser auf das Stadtgefüge auswirke. Anstelle eines Perspektivplans, sei dringend eine Konzeption geboten, wie bei der derzeitigen rasanten Bautätigkeit die Identität der Kernstadt und der Ortschaften zu erhalten ist. Dr. Monika Birmelin wies zudem darauf hin, dass im Hinblick auf den Perspektivplan die klimatischen und soziologischen Auswirkungen sowie die Feinstaubbelastung gänzlich außer Acht gelassen sind. Nach teilweiser emotionaler Debatte ergab die Abstimmung über den Perspektivplan 6 Jastimmen, 5 Enthaltungen und 1 Gegenstimme.


Sitzungstermine des Ortschaftsrats 2016

Als Sitzungstermine für 2016 wurden festgelegt: 27. Januar, 24. Februar, 23. März, 20. April, 11. Mai, 22. Juni, 20. Juli, 14. September, 12. Oktober, 16. November, 14. Dezember.


Verwendung der Restmittel des Ortschaftsrates
Nach Aussprache einigte sich der Ortschaftsrat auf die nachfolgende Mittelverwendung:
•7.600 € für Vorhaben der Ortsverwaltung
•2.000 € als Zuwendung für die Vereine
•2.000 € als Zuwendung an Institutionen für gemeinnützige Zwecke
•2.000 € für die Verbesserung der Beschallung der Dreisamhalle. Dies hatte  Christian Hagenberger im Namen der Freien Wähler eingefordert.


Antrag Forum Ebnet Parkzeitbegrenzung nordwestlicher Dreisamhallenparkplatz

Nach deren Informationsstand ist die Begrenzung der Parkzeit auf zwei Stunden in diesem Bereich nicht ausreichend in Bezug auf
a) Freizeitaktivitäten im Dreisamtal,
b) für Besucher der angrenzenden Wohngebiete
c) und auch für Gäste der SC-Spiele.
Die Fraktion von Forum Ebnet schlägt daher eine einheitliche Regelung der Parkdauer auf allen umliegenden Parkflächen von vier Stunden vor.

Hermann-Josef Wolf wies darauf hin, dass die geltende Regelung (Parkzeitbegrenzung bis 19.00 Uhr) die eigentliche Zweckbestimmung dieses Parkplatzes überhaupt nicht bberücksichtige dieser Parkplatz sei baurechtlich für die Nutzer der Dreisamhalle vorgesehen, Da aber Proben und Veranstaltungen in der Dreisamhalle regelmäßig abends stattfänden, sei gerade zu dieser Zeit keine Einschränkung der Nutzung auf diesen Personenkreis vorgese-hen. Die nachfolgende Aussprache endete damit, dass man  sich auf eine Vertagung auf die nächste Ortschaftsratssitzung verständigte.
 

 

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