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Übertragung des städtischen Wohnbestandes in den FSB-Verbund
hier:
•Übertagung der städtischen Wohnungen auf die Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG (FSI)
•Übertragung einer Bareinlage der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) auf die FSI
•Verkauf und Abtretung der Kommanditanteile an die FSB
•Abtretung von Mietforderungen an die FSI
•Beschluss über die Verwendung des Kaufpreises zur Schuldentilgung

Der Gemeinderat hat am 03.07.2012 die Übertragung des damals bezeichneten städtischen Wohnbestands in den FSB-Verbund zum 01.01.2013 grundsätzlich beschlossen. Der Ortschaftrat war zuvor gehört worden. Weiter hat der Gemeinderat am 16.10,2012 die Gründung der Freiburger Stadtimmobilien Verwaltungs  GmbH sowie der Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG (FSI) beschlossen. Die Gesellschaften sind inzwischen gegründet worden. Am 11.12.2012 wird der Gemeinderat nun über die Modalitäten der Übertragung des städtischen Wohnungseigentums beschließen. Hermann-Josef Wolf begrüßte, dass inzwischen sichergestellt sei, dass das Vorschlagsrecht der Ortsverwaltung in Hinblick auf die Vergabe der städtischen Wohnungen in der Schwarzwaldstraße 262 und 264 sowie im Heinrich-von-Gayling-Weg 5 – 7 auch in Zukunft sichergestellt sei und es auch bei der Pflege der Außenanlagen dieser Häuser durch den örtlichen Gemeindearbeiter verbleibt. Dr. Monika Birmelin war es wichtig, dass sichergestellt ist, dass die Rechte der Mieter auch nach der Wohnungsübertragung uneingeschränkt gewahrt bleiben. Nach eingehender Aussprache stimmte der Ortschaftsrat mit 6 Stimmen bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung den Modalitäten der Eigentumsübertragung der städtischen Wohnungen mit der Maßgabe zu, dass es beim Vergabevorschlagsrecht der Ortsverwaltung verbleibt und der Gemeindearbeiter weiter für die Pflege der Außenanlagen zuständig ist.


Neue Siedlungsflächen für Freiburg
hier:
a) Alternativen der Siedlungserweiterung
b) Vorbereitende Untersuchengen zu förmlichen Festlegung städtebaulicher
      Entwicklungsbereiche in den Gebieten „Dietenbach“ und „St. Georgen-West“
c) Personal- und Finanzbedarf


Aufgrund eines entsprechenden interfraktionellen Antrags verschiedener Fraktionen des Freiburger Gemeinderats wurde die Verwaltung aufgefordert, neue Wohnbauflächen in einer Größenordnung von 5.000 Wohneinheiten zu benennen, die im geltenden FNP nicht dargestellt sind, und die bis spätestens 2020 realisiert werden können. In diesem Zusammenhang wurden auch landwirtschaftliche Flächen östlich von Ebnet untersucht und festgestellt: „Östlich von Eb-net wird ein erheblicher Teil des Trinkwassers für Freiburg gewonnen. Diese wichtige Funktion steht einer Siedlungserweiterung grundsätzlich entgegen. Die Flächen liegen zu großen Teilen im Wasserschutzgebiet (Zone I und II) sowie im Überschwemmungsgebiet und stehen teilweise unter europäischem Schutz (Natura 2000). Das Dreisamtal hat eine gesamtstädtische und regionale Bedeutung für das Berg-Tal-Windsystem „Höllentäler“, das für die Durchlüftung und Abkühlung des Stadtgebietes bei austauscharmen Wetterlagen entscheidend ist. Die Bedeutung dieser einzigen östlichen Durchlüftungsbahn übersteigt deutlich die Bedeutung der von Westen kommenden Frischluftschneisen. Hermann-Josef Wolf begrüßte nachdrücklich diese eindeutigen Aussagen im Hinblick auf die Gemarkung Ebnet, drückte aber aus gesamtstädtischer Sicht Bedenken darüber aus, dass auch  über die Flächen des FNP 2020 hinaus noch weitere Grünflächen in Bauland umgewandelt werden sollen, was den Charakter Freiburgs als Green-City in Frage stelle. Zudem sieht er es als dringend erforderlich an, dass sich Freiburg mit dem Umland beim Bauflächenausweis abstimme. Dr. Monika Birmelin stellte in Zweifel, ob bei einem weiteren Wohnungsbau die verkehrsmäßige Erschließung überhaupt noch zu gewährleisten sei, da heute schon Verkehrsprobleme in der Stadt Freiburg an der Tagesordnung seien. Nach Aussprache stimmte der Ortschaftsrat mit 8 Stimmen bei 2 Gegenstimmen der geplanten Maßnahme zu. 

 
Um- Aus- oder Neubau des SC Stadions
hier:
Stand der Untersuchungen und weiteres Vorgehen

Nach einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie ist keine nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie Erfüllung der Lizenzauflagen am bisherigen Standort Schwarzwaldstraße möglich. Als nächster Schritt sollen nun die in der Machbarkeitsstudie genannten möglichen Neubaustandorte „Hirschmatten“ und Hettlinger auf Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht und begutachtet werden. Es ist vorgesehen, dass sich der Gemeinderat der Stadt Freiburg in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik beschäftigt und über das weitere Vorgehen entscheidet. Der Ortschaftsrat nahm dies zur Kenntnis. Der Ortschaftsrat wird in dieser Thematik wieder gefragt sein, wenn es bei einer möglichen Verlegung des SC-Stadions um die künftige Nutzung des jetzigen Stadiongeländes geht.


Bauantrag/Wiedervorlage
Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Garagen im UG und Verbindungssteg (Haus 1), Steinhalde 89
Bauantrag/Wiedervorlage
Neubau eines Mehrfamilienhauses (2 WE)
(Haus 2), Steinhalde 89

Ein Vertreter der Baurechtsbehörde trug vor, welche Abweichungen von den Festsetzungen des für dieses Gebiet geltenden vereinfachten Bebauungsplans gegeben sind und befand, dass von daher eine Abklärung zwischen Bauträger, Architekt und Baurechtsbehörde angeraten sei, um zu einem genehmigungsfähigen Bauantrag zu kommen. Der Ortschaftrat lehnte einstimmig die Pläne in der vorliegenden Fassung ab und verlangte unter Berücksichtigung der Einwendungen der Angrenzer die zuvor angedeutete Abklärung zwischen Antragsteller und Baurechtsbehörde.


Bauantrag
Umbau und Nutzungsänderung des Erdgeschosses (ehemalige Schlosserei) durch Einbau einer Wohnung und eines Stehcafe´s und Anlage 1 Kfz-Stellplatzes, Schwarzwaldstraße 207

Der Ortschaftsrat stimmte dem Antrag mit der Maßgabe einstimmig zu, dass das Vorhandensein der erforderlichen Parkfläche durch die Baurechtsbehörde überprüft wird.


Festlegung der Sitzungstermine 2013

Von der Verwaltung wurden die nachfolgenden Termine vorgeschlagen: 16.01.2013,  20.02.2013, 20.03.2030, 17.04.2013, 15.05.2013, 19.06.2013, 17.07.2013, 18.09.2013, 16.10.2013,   13.11.2013,   11.12.2013. Der Ortschaftsrat nahm die Termine ohne Einwendungen zur Kenntnis.

 

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