Bürgerfrageviertelstunde Von großem Interesse bei den ca. 30 Zuhörern war der Punkt 4 der Tagesordnung „Vorhabenbezogener Baubauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften - Schloss Ebnet“. Hierzu wurden von den Anwesenden drei Fragen gestellt:
Eine Frage bezog sich darauf, -ob mit dem vorgesehenen Betriebskonzept, - Ferienwohnungen und Gastronomie - das eigentliche Ziel, nämlich der dauerhafte Erhalt des Schlosses bei den zu erwartenden hohen Investitions- und Betriebskosten überhaupt gewährleistet ist und -ob die Wirtschaftlichkeit dieses Konzeptes im Vorfeld von unabhängiger Stelle denn überhaupt geprüft wurde.
Gesamtfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Freiburg Drucksache G-18/19
Die Stadt Freiburg hat als erste Großstadt in Deutschland mit dem Märkte- und Zentrenkonzepts seit 1992 ein Instrument zur Steuerung und Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten in der Stadt-verwaltung etabliert. Ebnet ist dabei als Quartierszentrum ausgewiesen, d.h. die örtliche Nahver-sorgung soll angestrebt werden. Kommune hat dazu die Möglichkeit, erforderlichen Flächen bau-rechtlich auszuweisen. Dies gibt jedoch nur einen Sinn, wenn private Betreiber Interesse an dem Standort haben. Der Ortschaftsrat stimme der vorliegenden Drucksache einstimmig zu.
Raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 26.04.2005 hier: Aufhebung des Vertrags Drucksache G18/231
Im Flächennutzungsplan der Stadt Freiburg von 1980/1999 überschritten am östlichen Rand von Ebnet die Bauflächen „Hurstbrunnen“ und „Zum schwarzen Steg“ den Vorrangbereich für wertvol-le Biotope. Als planerische Kompensation dieser Flächen wurde von der Stadt Freiburg zugestimmt, einen Teil der nördlich liegenden Ebneter Eschbachaue als neuer Vorrangbereich für wertvolle Bio-tope festgelegt wird. Erwin Drazek beklagte sich darüber, dass hierzu die Eigentümer der Eschbach-aue nicht befragt wurden. Er verlangte, dass vor einer Abstimmung über die entsprechende Vorla-ge, des abgeklärt wird. Daraufhin vertagte der Ortschaftsrat mehrheitlich diesen Tagesordnungs-punkt.
Vorhabenbezogener Baubauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schloss Ebnet“ – 3. Ände-rung Ortsmitte Ebnet, Plan-Nr. 3-63 c (Ebnet) – Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetz-buch hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung der Plankonzeption für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Drucksache G-18/240 Nachtragsdrucksache G-18/240.1
Der Gesamtbetrieb von Schloss Ebnet weist jährlich hohe Defizite auf, die bisher (noch) vom Schlossherrn durch private Zuschüsse gedeckt werden. Dieses Nutzungskonzept ist jedoch endlich und langfristig nicht nachhaltig. Um die historischen Gebäude des Schlossareals artgerecht zu erhal-ten, bedarf es nach Aussagen des Vorhabenträgers einer Sicherstellung, dass die dazu erforderli-chen Ausgaben aus im Schlossareal zu erzielenden Erträgen bestritten werden. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, die bisher wirtschaftlich nicht genutzte Reithalle unter Erhaltung ihrer äußeren Ge-bäudehülle mit ca. 20 Ferienwohnungen auszubauen. Weitere 3 bis 5 Ferienwohnungen sind im Obergeschoss der Zehntscheuer vorgesehen. Dass Schloss selbst wird im Kellerbereich (Souterrain) in ein öffentlich zugängliches Cafe/Restaurant umfunktioniert, das zugleich den Ressortgästen zur Verfügung steht. Da bisher im Bebauungsplan Beherbergungsgewerbe und Speise- und Schank-wirtschaften ausdrücklich ausgeschlossen sind, bedarf es um das Vorhaben zu verwirklichen einer Bebauungsplanänderung. So sollen u.a. im geänderten Bebauungsplan Ferienwohnungen, Gast-stättenbetrieb und Beherbergungsgewerbe als Nutzungsmöglichkeiten ausgewiesen werden.
In der Nachtragsdrucksache fordert der Bauausschuss der Stadt Freiburg, dass - im abzuschließenden Durchführungsvertrag gesichert wird, dass der Gewinn aus der Ferienwoh- nungen für den Erhalt des Schlosses dauerhaft verwandt wird, - als belastbare Entscheidungsgrundlage alternative Modellrechnungen vom Vorhabenträger über die die nachfolgenden Varianten erstellt werden - Ferienwohnungen usw. durch den Umbau von Reithalle und Scheune - Wohnungen durch den Umbau von Reithalle und Scheune - Kombination Ferienwohnungen/Wohnungen.
In der nachfolgenden Aussprache wurde im Ortschaftsrat immer wieder die vorgesehene nahezu ausschließliche Zuwegung zum Schlossareal über den Johann-Jakob-Fechtner-Weg thematisiert und verworfen. Des Weiteren wurde gefordert, die gastronomische Nutzung ausdrücklich auf das Schlossgebäude selbst zu beschränken. Im Ergebnis beschloss der Ortschaftsrat mehrheitlich einen Ergänzungsantrag zur vorliegenden Drucksache, dass keine Erschließung von Osten her vorgesehen wird und die Gastronomie auf das Schloss selbst beschränkt wird. Nachfolgend wurden den vorlie-genden unveränderten Drucksachen mehrheitlich zugestimmt. Diejenigen die Letzteres ablehnten, wollten erst über die Drucksache abstimmen, wenn darin die im Ergänzungsantrag genannten Punkte tatsächlich aufgenommen worden sind.
Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses Scheibenbergweg 21
Die Beschlussfassung über diesen Bauantrag wurde schon einmal vertagt. Nunmehr bat die Bau-rechtsbehörde um nochmalige Vertagung, da hier noch Prüfungsbedarf besteht.
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