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Luftreinhalteplan Freiburg 201ß (Fortschreibung durch das Regierungspräsidium Freiburg);
hier: Beschluss der Position der Stadt Freiburg im Rahmen der Anhörung
Drucksachen:  G-18/272 und G-.18/272.1

Die Feinstaub-Immissionen liegen in Freiburg auf einem mittleren Niveau und seit 2007zu immer unter den zulässigen Grenzwerten. Diese Messwertentwicklung gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus, dass auch künftig die Grenzwerte weiterhin eingehalten werden können.

Die Stickstoffdioxid-Immissionen der Schwarzwaldstraße lagen auf sehr hohem Niveau. Sie sind zwar zurückgegangen, aber bei weitem nicht ausreichend, um den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten. Die entspricht auch der Situation in anderen Städten. Sie überschreiten den zulässigen Jahresmittelwert nach wie vor deutlich. Der Jahresgrenzwert wird voraussichtlich auch in den nächsten ein bis zwei Jahren nicht eingehalten werden. Diese seit Jahren anhaltenden Grenzwertüberschreitungen sind nicht akzeptabel. Hier besteht daher aus gesundheitlicher Sicht dringend Handlungsbedarf, der allerdings nicht von der Stadt im Alleingang bewältigt werden kann. Es sind dazu gemeinsame Anstrengungen von EU, Bund, Land, Regierungspräsidium, Region und Stadt erforderlich. Nach eingehender Aussprache stimmte der Ortschaftsrat dem Luftreinhalteplan mehrheitlich zu.

Interessierten ist die Lektüre der o.g. Drucksachen anempfohlen. Hier sind mögliche Maßnahmen wie z.B. Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Detail analysiert. Diese Vorlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Verwaltung aus.

Bauantrag
Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Scheibenbergweg 21


Dieser  Bauantrag lag schon zweimal dem Ortschaftsrat vor. Unklar war jeweils die Regelung der Stellplatzfrage. Nachdem das Baurechtamt nun die Angelegenheit nochmals eingehend überprüft hat und ein Vertreter des Amtes das Ergebnis im Ortschaftsrat erläuterte, stimmte dieser nach Aussprache dem Antrag schlussendlich mehrheitlich zu.


Bauvoranfrage
Umnutzung einer Scheune zu Wohnzwecken, Welchentalstr. 6

Laut baurechtlicher Erstbewertung befindet sich die Scheune im Außenbereich. Die Umnutzung kann nach § 35 Abs. 2 Bau GB zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Ob dies aber der Fall ist,  geht aus der  baurechtlichen Erstbewertung nicht hervor. Nach eingehender Aussprache stimmte der Ortschaftsrat der Bauvoranfrage mehrheitlich zu.


Verwendung der Restmittel des Ortschaftsrats

In das Haushaltsjahr 2019 können ca. 13.000,00 € übertragen werden. Ein Beschluss hierzu muss im Dezember 2018 erfolgen. Der Ortschaftsrat folgte dem Vorschlag der Ortsverwaltung, diese Restmittel an die Verwaltung zu übertragen. Über die Verwendung der Mittel wird im Jahr 2018 entschieden.


Sitzungstermine  2019

Die vorgesehenen Sitzungstermine des Ortschaftsrats sind:
16.01, 20.02.,20.03., 29,04., 20.05., 26.06., 17.07., 18.09., 16.10., 11.11., 09.12.2019

Der Ortschaftsrat stimmte dieser Terminierung einstimmig zu.
 

 

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